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21.06.2017 -

Orientieren: Praxisbeispiele

Einleitung

Hier finden Sie – verfremdet, aber der Praxis entnommen – kurze Beispiele für die gängigsten Lösungen bei kleinen und mittelgroßen Unternehmen aus verschiedenen Branchen.

Hier finden Sie – verfremdet, aber der Praxis entnommen – kurze Beispiele für die gängigsten Lösungen bei kleinen und mittelgroßen Unternehmen aus verschiedenen Branchen.

Die mittelständische Easy Medien GmbH (350 Mitarbeiter, 50 Mio. Euro Jahresumsatz) wird in eine nicht börsennotierte Aktiengesellschaft umgewandelt. Die Beschäftigten erhalten dabei das Angebot, Vorzugsaktien zu erwerben. Teilnahmeberechtigt sind Beschäftigte des Unternehmens, die mindestens ein Jahr lang dem Unternehmen angehören und in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis stehen. Auch Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis aufgrund von Elternzeit, Altersteilzeit etc. ruht, sind berücksichtigt. Auszubildende hingegen sind nicht teilnahmeberechtigt.

Als Basis für das Belegschaftsaktienmodell wird eine Betriebsvereinbarung zwischen Unternehmen und Betriebsrat abgeschlossen.

Das Mitarbeiterbeteiligungsprogramm erlebt von Beginn an eine hohe Beteiligung. Gut 50% der Belegschaft machen mit.

Da die Easy Medien GmbH nicht börsennotiert ist, legt das Unternehmen für die auszugebenden Belegschaftsaktien einen Nennwert von 20 Euro pro Aktie fest. Im Gegensatz zum Kurswert einer börsennotierten Aktie ist der Nennwert keinen Veränderungen unterworfen.

Für den Kauf der vergünstigten Aktien können die Mitarbeiter u.a. vermögenswirksame Leistungen einsetzen. Zur Wahl stehen zwei Varianten. Angebot A erlaubt es, Aktien mit einem Abschlag von 100% bis zu einem Gegenwert von 360 Euro zu erwerben. Hier handelt es sich also um eine Überlassung einer Beteiligung am Unternehmen bei voller Ausschöpfung der staatlichen Förderung nach § 3 Nr. 39 Einkommensteuergesetz. Angebot B gibt zusätzlich die Möglichkeit, bis zu einem Gegenwert von 2.800 Euro Belegschaftsaktien mit einem Abschlag von 50% zu erwerben. Die Sperrfrist für die Belegschaftsaktien, die die Beschäftigten in eigenen Wertpapierdepots verwahren, beträgt 6 Jahre. Diese Frist ist Voraussetzung für die Nutzung der Arbeitnehmer-Sparzulage für vermögenswirksam angelegte Leistungen.

Das Easy Medien-Beteiligungsangebot wird von vielen Beschäftigten angenommen. Es zeigen sich die Vorteile, die ein Beteiligungsangebot auch für kleinere und mittlere Unternehmen hat. Zum einen verringert die höhere Eigenkapitalquote die Finanzierungskosten bei Investitionen, was pro Jahr erhebliche Kosteneinsparungen bedeutet. Außerdem zeigt sich bei den Mitarbeitern nach der Beteiligung mehr Leistungsbereitschaft, Eigenverantwortung und Motivation.

Beispielhaft für eine langfristige phasenweise GmbH-Beteiligung mit dem Ziel der Unternehmensfortführung ist das Modell der Maschinen-Bau GmbH (200 Beschäftigte). Da der langjährige Firmeneigentümer kinderlos ist und die Nachfolgeregelung lange ungeklärt war, entwickelte er gemeinsam mit der Belegschaft den Plan, die Mitarbeiter langfristig zu Eigentümern der Gesellschaft zu machen. Dem Eigentümer geht es nicht nur um die Beteiligung von Führungskräften, sondern von breiten Teilen der Belegschaft insgesamt. So finden sich anfänglich 100 Mitarbeiter, die dazu bereit sind, mit jeweils 5.000 Euro als Gesellschafter einzusteigen.

Das Beteiligungsmodell der Maschinen-Bau GmbH basiert auf einer direkten Gesellschafterbeteiligung der Mitarbeiter mit jeweils gleichen Anteilen. Für außertarifliche Mitarbeiter und leitende Angestellte gilt ein gesondertes System der Beteiligung, das auch Anteile pro Person mit einem Gesamtwert von mehr als 5.000 Euro ermöglicht.

Das Modell wird zunächst von vielen Beschäftigten als Notlösung für die Nachfolgeprobleme des Eigentümers angesehen. Nach vielen Gesprächen des Firmeneigentümers und der Führungskräfte mit der Belegschaft können sie aber von der Beteiligung überzeugt werden. Die vorherrschende Meinung ist seitdem: "Wenn ich meinen Arbeitsplatz dadurch langfristig erhalte, mache ich auch mit!" Nach zwei Jahren hat sich die Sichtweise unter den Gesellschaftern erheblich verändert. Das Modell wird von allen Beteiligten als überaus erfolgreich angesehen – die Entwicklung von Umsatzzahlen und der Beschäftigten bestätigt diese Einschätzung. Heute stößt die Idee bei vielen Mitarbeitern auf breite Zustimmung.

Die Spezial Produktion GmbH & Co. KG hat 150 Mitarbeiter und ist als Produktions- und Dienstleistungsunternehmen im Metall verarbeitenden Bereich tätig. Nach der Gründung und einer ersten Wachstumsphase hatte die Geschäftsführung bereits wiederholt mit der Belegschaft über eine Beteiligung diskutiert. Man wollte gute Mitarbeiter langfristig binden und auch am Erfolg des Unternehmens teilhaben lassen. Aber die Schwierigkeiten, u.a. mit einer notariell beurkundungspflichtigen Übertragung von GmbH-Anteilen, schienen kaum überwindbar.

Letztlich entschied sich die Geschäftsführung für die Einführung eines Modells einer stillen Beteiligung. Diese Möglichkeit überzeugte die beiden Eigentümer und den größten Teil der Belegschaft sofort. Denn die Eigentümer müssen keine komplizierte Aufnahme neuer Gesellschafter angehen und die Mitarbeiter können von der positiven Entwicklung des Unternehmens auch finanziell profitieren. Zudem ist das Modell flexibel im Hinblick auf mögliche Änderungen der Rechtsform in der Zukunft.

Das Modell sieht eine direkte stille Beteiligung der Mitarbeiter an der Spezial Produktion GmbH & Co. KG vor. Faktisch entstehen zwischen jedem beteiligten Beschäftigten und dem Unternehmen einzelne Gesellschaftsverhältnisse, die aber – abgesehen von der Höhe der Beteiligung – alle den gleichen Inhalt haben. Die Mitarbeiter können monatlich einen Teil ihres Gehaltes auf ein Anteilskonto übertragen und damit Anteilsscheine erwerben. Die Anteilsscheine verbriefen die Rechte eines stillen Gesellschafters. Den innerbetrieblichen Rahmen des Beteiligungsmodells bilden der Gesellschaftsvertrag und eine Betriebsvereinbarung.

Beteiligungsberechtigt sind Mitarbeiter, die dem Unternehmen mindestens ein Jahr angehören und in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis beschäftigt sind. Eine monatliche Ratenzahlung für eine Beteiligung ist möglich. Pro Jahr können minimal 100 und maximal 5.000 Euro eingezahlt werden. Es wird zudem festgelegt, dass das Mitarbeiterkapital echtes Risikokapital ist und die Verzinsung auf das Beteiligungskapital ergebnisabhängig sein soll. Zusätzlich sind besondere Zuschüsse vorgesehen, wenn Gewinne aus der Beteiligung wieder im Unternehmen angelegt werden. Bei Verlusten haften die Beschäftigten bis zur Höhe ihrer Einlage. (Teil-)Verluste können auf Verlustsonderkonten gebucht und mit zukünftigen Gewinnen verrechnet werden.

Die Anteilsscheine werden durch Eigenleistungen der Beschäftigten, vermögenswirksame Leistungen und Firmenzuschüsse nach § 3 Nr. 39 Einkommensteuergesetz finanziert. Die staatliche Förderung, die attraktive Verzinsung sowie die angebotene Ratenzahlung ermöglichen auch Mitarbeitern mit geringeren Einkommen, an dem Modell teilzunehmen.

Die Konstruktion überzeugt – rund die Hälfte der Beschäftigten ist nach drei Jahren am Unternehmen beteiligt. Die Mitarbeiterkapitalbeteiligung ist ein fester Bestandteil der Unternehmenskultur geworden. Die von der Geschäftsleitung gewünschte „emotionale“ Bindung der Mitarbeiter wird aktiv durch das Beteiligungsmodell unterstützt. Zudem wird die Eigenkapitalausstattung der Gesellschaft durch die Einlagen der Mitarbeiter gestärkt.

Die Geschäftsführung der Nahrungsmittel GmbH mit ihren rund 400 Mitarbeitern entscheidet sich, eine indirekte stille Beteiligung für die Beschäftigten einzuführen. Die Eigentümerfamilie will eine stärkere Verankerung der Beschäftigten im Unternehmen und eine echte Beteiligung am Erfolg des Unternehmens. So kann das Know-how langfristig erhalten bleiben. Ein weiteres wesentliches Motiv bei der Einführung des Beteiligungsmodells ist es, die Vorteile des 5. Vermögensbildungsgesetzes und des Einkommensteuergesetzes zu nutzen.

Das Modell wird von allen Interessengruppen im Unternehmen gemeinsam entwickelt und gefördert. Die Beteiligungsgesellschaft sammelt die Einlagen der Beschäftigten und ist ihrerseits an der Nahrungsmittel GmbH beteiligt. Die Beschäftigten können sich mit mindestens 200 Euro und maximal 1.000 Euro pro Jahr am Unternehmen beteiligen.

Die Entscheidung, Anteile zu zeichnen, wird jedes Jahr von den Mitarbeitern neu getroffen. Der Gewinn oder Verlust richtet sich nach der erwirtschafteten Umsatzrendite. Bei Verlusten haften die Beschäftigten bis zur Höhe ihrer Einlage.

Das Modell nutzt die Arbeitnehmersparzulage. Um die vom Gesetzgeber ermöglichte staatliche Förderung in Anspruch zu nehmen, gilt für die im Unternehmen angelegten vermögenswirksamen Leistungen eine Sperrfrist von mindestens 6 Jahren. Auf die Spareinlagen wird eine Zulage von 20% bezogen auf maximal 400 Euro bezahlt, sofern individuell bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Nach Ablauf der Bindungsfrist kann der Mitarbeiter die Rückzahlung des Nennwertes verlangen.

Die Rechte und Aufgaben, die sich aus der stillen Gesellschaft ergeben, werden von einem Partnerschaftsausschuss wahrgenommen, der von den stillen Gesellschaftern gewählt wird. Der Partnerschaftsausschuss nimmt somit die Rechte der Mitarbeiterbeteiligungs-GmbH gegenüber dem Unternehmen als Gesellschafter wahr. Die Anteile der Mitarbeiterbeteiligungs-GmbH am Unternehmen betragen 20% des Eigenkapitals.

In den Jahren nach Einführung des Beteiligungsmodells profitieren die Mitarbeiter von attraktiven Ausschüttungen. Diese betragen durchschnittlich ca. 12% der Eigenkapitalrendite. Da die Einlagen das Eigenkapital erhöhen, wird die finanzielle Situation des Unternehmens gestärkt. Das verbesserte Bank-Rating wiederum führt zu günstigeren Konditionen bei der Kreditvergabe.

Die Möbel Design GmbH, die rund 250 Mitarbeiter beschäftigt, führt eine Beteiligung in Form von Genussrechten ein. Die Inhaberfamilie will die Mitarbeiter am gestiegenen Erfolg des Unternehmens teilhaben lassen. Genussrechte erscheinen der Geschäftsführung als das am leichtesten zu praktizierende Beteiligungsmodell mit dem größtmöglichen Gestaltungsfreiraum.

Mit Ausnahme der Praktikanten können alle Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten inklusive der Auszubildenden jeweils zu Jahresbeginn Genussrechte erwerben. Die Genussrechte werden in Form von Genussscheinen zu einem Nennwert von 50 Euro verbrieft. Möglich sind Einlagen von 300, 600 oder 1.000 Euro. Die Zuflüsse zu den Kapitalbeteiligungen kommen aus Sonderzahlungen und Prämien, aber auch aus dem Einsatz von vermögenswirksamen Leistungen. Im Einzelfall können Mitarbeiter auch Arbeitsstunden aus dem Gleitzeitkonto anrechnen lassen. Ratenzahlung ist möglich.

Das Beteiligungsmodell bedeutet für die Mitarbeiter gleichzeitig Chance und Risiko: Am Anfang eines Jahres wird eine Mindestschwelle für eine Umsatzrendite bestimmt. Wird diese Schwelle am Ende des Jahres überschritten, erhält der Beschäftigte eine Auszahlung, die linear an die Renditeschwelle gekoppelt ist. Wird z.B. eine vorgegebene Mindestrendite von z.B. 2% erreicht, bekommen die teilnehmenden Beschäftigten ihren Einsatz (Genussrechtsnominalwert) in voller Höhe ausgezahlt. Beläuft sich die Rendite dagegen auf 2,5%, wird der Einsatz mit dem Faktor 1,25 multipliziert. D.h. die Teilnehmer bekommen nicht nur ihren Einsatz zurück, sondern sie profitieren auch von einer Zinsausschüttung.

Macht das Unternehmen jedoch Verluste, kann das Genussrechtskapital zur Deckung verwendet werden. In diesem Fall, haben die Genussrechtsinhaber keinen Rückzahlungsanspruch.

Statt Auszahlung ist auch eine Umwandlung in neue Genussscheine möglich. Dies kommt in der Praxis aber eher selten vor. Im Fall eines (Teil-)Verlustes des Einsatzes hat der Beschäftigte das Recht, die Hälfte des verlorenen Einsatzes als Gutschrift für das folgende Jahr anrechnen zu lassen.

Das Modell ist für die Beschäftigten finanziell ein Erfolg. In den ersten Jahren nach Einführung wird das Kapital durchschnittlich mit dem Faktor 1,8 multipliziert. 1.000 Euro Einlage erbringen also einen Zinsertrag von 800 Euro pro Jahr. Dass die Beteiligung aber auch auf Motivation und Verantwortungsbewusstsein der Mitarbeiter positiv wirkt, steht für die Geschäftsleitung außer Frage. Die Kapitalbeteiligung bringt dem Unternehmen Vorteile: Finanzkraft und Investitionsfähigkeit werden gestärkt und das Rating verbessert.

Ein auf Initiative der Geschäftsleitung gegründeter Partnerschaftsausschuss vertritt gegenüber dem Unternehmen die Interessen der Genussrechtsinhaber. Er besteht aus sechs Mitgliedern, die von den Genussrechtsinhabern für vier Jahre gewählt werden, und wirkt bei der Ausgestaltung der jährlichen Zeichnungsaktionen sowie bei eventuell notwendig werdenden Änderungen der Bedingungen mit. Vertraglich festgelegt wird, dass der Partnerschaftsausschuss besondere Informationsrechte bezüglich Geschäftslage, Bilanzen, Jahresabschlüsse und Ermittlung der Gewinnbeteiligung des Genussrechtskapitals hat. Darüber hinaus ist er im Unternehmen "Sprachrohr" für die Idee der Kapitalbeteiligung von Mitarbeitern.

Die Spezialchemie GmbH ist im Bereich der Kunststoffherstellung tätig. Nach mehreren wirtschaftlich guten Jahren will der Eigentümer die Beschäftigten am Erfolg des Unternehmens beteiligen. Zunächst wird eine klassische Erfolgsbeteiligung ins Auge gefasst. Da das Unternehmen seine Mitarbeiter aber auch langfristig binden will, bevorzugt der Eigentümer die Einführung einer Kapitalbeteiligung. Der Entscheidung vorausgegangen war eine eingehende Diskussion mit dem Betriebsrat über die Vor- und Nachteile unterschiedlicher Beteiligungsformen. Die Geschäftsleitung konnte den Betriebsrat schließlich für seine Idee einer Mitarbeiterkapitalbeteiligung gewinnen. Dieser hat jedoch eine Absicherung des Mitarbeiterkapitals gefordert.

Als Beteiligungsform wird ein Modell eines Mitarbeiterdarlehens gewählt. Die Geschäftsleitung ist davon überzeugt, dass das gewählte Modell sich als risikoarmes Einstiegsmodell für eine Mitarbeiterkapitalbeteiligung eignet. Denn als reine Fremdkapitalbeteiligung partizipieren die beteiligten Beschäftigten nicht am Verlust. Zur Finanzierung des Mitarbeiterdarlehens werden vermögenswirksame Leistungen eingesetzt (Anspruch auf die Arbeitnehmer-Sparzulage nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz). Außerdem können die Beschäftigten die Steuer- und Abgabenvergünstigung in Anspruch nehmen.

Für das Mitarbeiterdarlehen wird ein fester Zinssatz von 5% vereinbart, der unabhängig von der Ertragslage des Unternehmens ist und jeweils zum Jahresende ausgezahlt werden soll. Dieser ist höher als die erwartete Inflationsrate und liegt über dem Zinsniveau vergleichbarer festverzinslicher Anlagen.

Das Mitarbeiterdarlehen ist mit einer Bankbürgschaft besichert (Insolvenz- und Einlagensicherung).

Für den Eigentümer entsteht durch die Mitarbeiterbeteiligung keine Einschränkung seines unternehmerischen Handlungsspielraums, da die beteiligten Beschäftigten als Darlehensgeber keine grundsätzlich erweiterten Mitwirkungsrechte haben. Allerdings hat das Unternehmen die Kosten der Insolvenzsicherung zu tragen.

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