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19.09.2014 -

Elektronische Signatur

Einleitung

Die qualifizierte elektronische Signatur ist eine Alternative zur herkömmlichen Unterschrift. Die Signatur wird mit Hilfe einer Chip-Karte und einem Kartenlesegerät durch die mathematische Verknüpfung eines Textes mit einem persönlichen, geheimen Schlüssel erzeugt.

Die Signatur wird mit Hilfe einer Chip-Karte und einem Kartenlesegerät durch die mathematische Verknüpfung eines Textes mit einem persönlichen, geheimen Schlüssel erzeugt. Der Empfänger kann diese Signatur mit einem speziellen öffentlichen Signaturschlüssel prüfen.

Es gibt mittlerweile zahlreiche Anwendungen, bei denen die qualifizierte elektronische Signatur vorgeschrieben oder zugelassen ist: beispielsweise bei der elektronischen Steuererklärung (ElsterOnline) oder häufig auch beim Online-Banking.

Um eine qualifizierte elektronische Signatur erzeugen zu können, benötigen Unternehmen ein sogenanntes qualifiziertes Zertifikat sowie ein damit verbundenes elektronisches Schlüsselpaar, bestehend aus einem geheimen und einem öffentlichen Schlüssel. Weitere Informationen zur Nutzung und zu den Kosten einer elektronischen Signatur bietet die Bundesnetzagentur.

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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