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24.09.2014 -

Eingetragene Genossenschaft (eG)

Einleitung

Die Genossenschaft ist sowohl eine Rechtsform für Gründungsteams als auch ein Kooperationsmodell für mittelständische Unternehmen.

Gründungsmitglieder

Mindestens drei Gründungsmitglieder.

Satzung und Eintragung

Für die Gründung einer eG muss eine Satzung ausgearbeitet werden. Der genossenschaftliche Prüfungsverband unterstützt Sie dabei und wird dabei auch gemeinsam mit Ihnen eventuelle Schwächen in Ihrem Businessplan korrigieren. In der Satzung wird u.a. festgelegt, wie hoch die Genossenschaftsanteile sind, die die Mitglieder einzahlen müssen, ob Sacheinlagen (z.B. Maschinen) zulässig sind, auf welche Weise die Generalversammlung einberufen wird usw. Eine notarielle Beurkundung ist nicht notwendig, allerdings prüft der regionale Genossenschaftsverband, ob die Voraussetzungen für eine Erfolg versprechende Gründung gegeben sind. Die eG muss im Genossenschaftsregister beim Amtsgericht eingetragen werden. Zudem ist sie Pflichtmitglied beim genossenschaftlichen Prüfungsverband. Die gesetzliche Grundlage für die Gründung und Führung einer Genossenschaft regelt das Genossenschaftsgesetz (GenG).

Mindestkapital

Eine Mindestkapitaleinlage ist nicht vorgeschrieben. Allerdings prüft der Genossenschaftsverband, ob die Eigenkapitalausstattung ausreicht.

Haftung

Die eG haftet gegenüber Gläubigern mit ihrem Vermögen, die Genossenschaftsmitglieder haften nicht persönlich, sofern in der Satzung eine Nachschusspflicht ausgeschlossen wurde. Dann gilt: Jedes einzelne Mitglied haftet nur in Höhe seiner Genossenschaftsanteile.

Auch im Falle einer Insolvenz werden die Gläubiger über das Vermögen der Genossenschaft befriedigt. Reicht dieses nicht aus, können die Mitglieder entweder unbeschränkt oder bis zu einer bestimmten Summe Eigenkapital nachschießen. Die Satzung muss festhalten, wie dazu im Fall der Insolvenz vorgegangen wird. Vereinbart werden kann auch, dass die Mitglieder überhaupt kein Eigenkapital nachschießen.

Organe

Zu den Organen der eG gehören der Vorstand (Geschäftsführung und Außenvertretung), der Aufsichtsrat (Überwachung des Vorstands) und die Generalversammlung (u.a. Feststellung des Jahresabschlusses). Bei bis zu 20 Mitgliedern genügt ein Vorstandsmitglied, um die Geschäfte der Genossenschaft zu führen, auf einen Aufsichtsrat kann ganz verzichtet werden.

Stimmrecht

Jedes Mitglied hat eine Stimme, unabhängig von seiner Kapitalbeteiligung. Allerdings kann durch die Satzung eine abweichende Regelung getroffen werden.

Steuern

Die Genossenschaft muss grundsätzlich Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer abführen. Beide orientieren sich am Gewinn. Außerdem muss sie Umsatzsteuer an das Finanzamt bezahlen. Beschäftigt die Genossenschaft Personal, muss sie außerdem Lohnsteuer abführen. Erzielt die Genossenschaft einen Gewinn, kann dieser steuerfrei an die Mitglieder rückvergütet werden.

Prüfungspflicht und Jahresabschlüsse

Jede Genossenschaft ist Pflichtmitglied im Prüfungsverband und wird regelmäßig geprüft. Kleine Genossenschaften (weniger als 1,5 Mio. Euro Bilanzsumme oder weniger als 3 Mio. Euro Umsatz) müssen sich keiner Jahresabschlussprüfung unterziehen.

Die ordnungsgemäße Geschäftsführung und die wirtschaftlichen Verhältnisse werden bei kleinen Genossenschaften alle zwei Jahre, bei großen jedes Jahr kontrolliert. Im Anschluss an die erfolgreiche Prüfung erhalten große Genossenschaften einen Bestätigungsvermerk, ein wichtiger Pluspunkt für jedes Bankenrating. Der Aufwand für und die Anforderungen an die Jahresabschlüsse entsprechen in etwa denen der GmbH. Der jeweilige Verband übernimmt nicht nur Prüfungs-, sondern auch Betreuungsaufgaben. Andererseits reduzieren die regelmäßigen Prüfungen durch einen Genossenschaftsverband das Insolvenzrisiko.

Förderung

Genossenschaften können mit Darlehen der KfW Bankengruppe gefördert werden, wenn sie körperschaftsteuerplichtig sind und die Antragsvoraussetzungen des jeweiligen Förderprogramms erfüllen. Einen Überblick über alle Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU bietet die Förderdatenbank Bund, Länder und EU.

Rechtsformen vergleichen

Welche Rechtsform für Sie geeignet ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Entscheidungshilfe erhalten Sie auf der Seite Rechtsformen auf einen Blick sowie anhand der Übersicht: Rechtsformen (PDF, 49  KB).

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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