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19.09.2014 -

Rechtsformen - Auf einen Blick

Einleitung

Welche Rechtsform für Sie geeignet ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Draufsicht: Männer und Frauen knien auf dem Boden und betrachten Dokumente.

Mit einer Rechtsform legen Sie zum Beispiel fest, wie das Verhältnis der Gesellschafter untereinander ist. Oder wer die Geschäftsführung übernimmt und wie groß die Entscheidungsspielräume der einzelnen Gesellschafter sind. Gegenüber den Kunden sagt die Rechtsform vor allem etwas über die Haftung des Unternehmens aus. Also etwa, ob Sie für Schulden des Unternehmens auch mit Ihrem persönlichen Vermögen haften oder nicht. Und wenn Sie beabsichtigen, private Kapitalgeber an Ihrem Unternehmen zu beteiligen, gibt es auch dafür geeignete Rechtsformen.

Kapital- oder Personengesellschaft?

Der wichtigste Unterschied besteht in der Haftung: Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften (GbR, KG, GmbH & Co. KG, PartG, PartGmbB) haften für Schulden gegenüber Geschäftspartnern nicht nur mit dem Gesellschaftsvermögen, sondern auch mit ihrem persönlichen Vermögen. Allerdings gibt es bei der KG, der PartG und der GmbH & Co. KG Sonderregelungen. Bei Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) ist die Haftung dagegen beschränkt. Hier haften die Gesellschafter nur in Höhe ihrer Einlage und in Höhe des Gesellschaftsvermögens. Allerdings gibt es eine Reihe von Ausnahmen, bei denen Geschäftsführer und Gesellschafter doch privat haften müssen. Ein weiteres wichtiges Auswahlkriterium ist auch die Frage, ob Sie allein oder mit einem bzw. mehreren Partnern starten (Übersicht: Rechtsformen (PDF, 49  KB)).

Gewerbetreibender oder Freiberufler?

Welche Rechtsform für Ihr Unternehmen geeignet ist, hängt unter anderem davon ab, ob Sie Gewerbetreibender oder Freiberufler sind. Für Freiberufler ist die Auswahl zwar eingeschränkt, allerdings gibt es für sie vor allem hinsichtlich der Haftungsbeschränkung spezielle Rechtsformen.

Gewerbetreibende

Gewerbetreibender ist jeder, der ein Unternehmen gründet und nicht freiberuflich tätig ist. Die meisten Gewerbetreibenden sind Kaufleute und müssen ihr Unternehmen im Handelsregister eintragen lassen. Für sie kommen folgende Rechtsformen in Frage:

Kleingewerbetreibende

Kleingewerbetreibende sind keine Kaufleute und brauchen sich nicht im Handelsregister eintragen zu lassen, wenn sie ein kleines, sehr einfach organisiertes Unternehmen führen. Also zum Beispiel einen Kiosk, einen kleinen Kurierservice oder ein anderes kleines Dienstleistungsunternehmen. Bei kleineren Unternehmen sollte der laufende Aufwand (Jahresabschlüsse, Berichtspflichten u.a.), der mit der jeweiligen Rechtsform verbunden ist, nicht allzu hoch sein. Für sie kommen folgende Rechtsformen in Frage:

Freiberufler

Freiberufler gehören nicht zu den Gewerbetreibenden und werden auch nicht im Handelsregister eingetragen. Für sie kommen folgende Rechtsformen in Frage:

Spezialfall: Eingetragene Genossenschaft

Die eingetragene Genossenschaft gehört weder zu den Personen- noch zu den Kapitalgesellschaften. Sie kann für Gründungsteams geeignet sein, dient aber vor allem als Kooperationsmodell für mittelständische Unternehmen.

Beratung

Nutzen Sie das umfangreiche Informations-und Beratungsangebot Ihrer Industrie- und Handelskammer und Handwerkskammer vor Ort. Die Entscheidung für eine Rechtsform hat finanzielle, steuerliche und rechtliche Auswirkungen. Sie sollten daher auf jeden Fall Ihren Steuerberater und Rechtsanwalt in die Entscheidung mit einbeziehen.

Übrigens: Eine Entscheidung für oder gegen eine bestimmte Rechtsform ist nie endgültig. Ändern sich die Anforderungen Ihres Unternehmens, können Sie jederzeit die Rechtsform wechseln.

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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