Rentenversicherung

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Die gesetzliche Rentenversicherung ist nur für bestimmte Selbstständige eine Pflichtversicherung. Dazu zählen:

  • Handwerkerinnen und Handwerker sowie Hausgewerbetreibende,
  • Hebammen und Entbindungspflegerinnen und -pfleger,
  • Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten,
  • Selbstständige in Bildungsberufen wie Lehrerinnen und Lehrer sowie Erzieherinnen und Erzieher,
  • Pflegerinnen und Pfleger,
  • Seelotsinnen und Seelotsen sowie Küstenschifferinnen und Küstenschiffer.

Sind Sie nicht zur Rentenversicherung verpflichtet, können Sie diese Pflicht jedoch beantragen. Das ist in den ersten fünf Jahren nach der Gründung möglich, gilt dann aber für die gesamte Zeit der Selbstständigkeit. Ein Vorteil: Sie bekommen Anspruch auf staatlich geförderte Vorsorgeformen wie die Riester-Rente. Alternativ haben Sie die Möglichkeit, eine freiwillige Rentenversicherung abzuschließen. Informationen zur Altersvorsorge bieten bspw. die Stiftung Warentest und die Verbraucherzentralen.