Pflichten für Gewerbetreibende

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Wer ein selbständiges Gewerbe ausüben will, muss dieses mit Beginn der Tätigkeit bei der zuständigen Gewerbebehörde anzeigen. Nicht der Pflicht zur Gewerbeanzeige unterliegen die Freien Berufe sowie Unternehmen der Urproduktion (Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Jagd). Alle anderen Branchen müssen eine Gewerbeanzeige vornehmen. Konkret gehören dazu zum Beispiel die folgenden Sparten:

  • Handel,
  • Gastronomiebetriebe,
  • Dienstleistung,
  • Handwerk,
  • produzierendes und verarbeitendes Gewerbe.

Es ist hierbei unerheblich, ob das Gewerbe im Haupt- oder Nebenberuf ausgeübt wird. Wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten, müssen Sie dies beim ortsansässigen Gewerbeamt veranlassen. Viele Gewerbeämter bieten hier bereits die Möglichkeit der Online-Gewerbeanzeige an. Die Kosten für der Gewerbeanzeige variieren zwischen 20 und 60 EUR.

Beispiel: Wie läuft die Gewerbeanmeldung in Berlin ab?

Bevor Sie den Gewerbeschein beantragen, sollten Sie Kontakt zur Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK) aufnehmen. Dort erfahren Sie, ob Sie für das Gewerbe eine spezielle Erlaubnis oder Genehmigung beantragen müssen. Manchmal sind auch Fachkundeprüfungen obligatorisch.