Navigation

28.10.2020 -

Mindestlohn steigt ab 1. Januar 2021

Einleitung

Das Bundeskabinett beschließt die dritte Mindestlohnanpassungsverordnung - die gesetzliche Lohnuntergrenze steigt schrittweise auf 10,45 Euro.

Weißes Paragraphenzeichen auf weißem Gang

Das Bundeskabinett hat die Dritte Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen. Damit wird der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2021 zunächst auf 9,50 Euro brutto je Zeitstunde angehoben und steigt dann in weiteren Schritten zum 1. Juli 2021 auf brutto 9,60 Euro, zum 1. Januar 2022 auf brutto 9,82 Euro und zum 1. Juli 2022 auf brutto 10,45 Euro. Die Anhebung des Mindestlohns beruht auf dem Beschluss der Mindestlohnkommission vom 30. Juni 2020.

Weitere Informationen und Quelle:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben