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29.10.2024 -

Neues Förderangebot für Neugründungen und Nachfolgen

Einleitung

Der ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge kann ab dem 1. November 2024 beantragt werden

Förderprogramme

© Adobe Stock/magele-picture

In einer neuartigen Kooperation führen die KfW, die Deutschen Bürgschaftsbanken, das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das Bundesministerium der Finanzen (BMF) den ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge ein.

Das neue Förderangebot setzt einen wichtigen Impuls für die Gründungs- und Nachfolgefinanzierung. Das Angebot erleichtert Gründerinnen und Gründern sowie Unternehmensnachfolgerinnen und Unternehmensnachfolgern den Zugang zu Finanzierungsmitteln und bietet maximale Sicherheit für die beteiligten Hausbanken.

Das Besondere: Die Hausbanken werden durch eine 100%ige Garantie der jeweiligen Bürgschaftsbank vollständig vom Kreditausfallrisiko entlastet. Das BMF und das BMWK gewähren hierfür eine 80%ige Rückgarantie des Bundes. Die KfW refinanziert die Hausbanken. Dafür stellt sie die Darlehensbeträge zu verbilligten Zinssätzen aus Mitteln des Sondervermögens des European Recovery Program (ERP) zur Verfügung. Die Hausbanken müssen folglich keine eigenen Refinanzierungsquellen nutzen – und ihre Kundinnen und Kunden profitieren von attraktiven Konditionen.

Die wichtigsten Programmeckpunkte

Mit dem ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge werden Investitionen, Unternehmensübernahmen und Betriebsmittelfinanzierungen gefördert. Finanziert werden bis zu 35 % eines Vorhabens mit einer maximalen Kreditsumme von 500.000 Euro. Die Antragstellerinnen und Antragsteller müssen keine Sicherheiten stellen. Aufgrund der Mittel aus dem ERP-Sondervermögen und der Übernahme des Kreditausfallrisikos durch die Bürgschaftsbanken und den Bund profitieren sie von besonders günstigen Zinsen. Darüber hinaus ist eine Kombination mit anderen Förderprogrammen sowie Absicherungsinstrumenten der Bürgschaftsbanken möglich. Für die Förderung stehen zwei Laufzeitvarianten zur Verfügung.

Einfache Antragstellung und klare Zuständigkeiten

Die Beantragung des ERP-Förderkredits ist einfach und transparent. Die Antragstellerinnen und Antragsteller beantragen den Kredit für das Vorhaben zunächst bei ihrer Hausbank. Die Hausbank stellt über die zentrale Homepage kapital.ermoeglicher.de den Antrag auf Garantieübernahme bei der zuständigen Bürgschaftsbank. Nach Übernahme der Garantie beantragt die Hausbank den Refinanzierungskredit bei der KfW, die den Antrag vollautomatisiert prüft und zusagt.

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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