Navigation

16.06.2022 -

Bewerbungsfrist für Hessischen Gründerpreis verlängert

Einleitung

Junge Unternehmen können sich noch bis 30. Juni bewerben

Noch bis zum 30. Juni können sich junge Unternehmen für die Teilnahme am 20. Hessischen Gründerpreis bewerben. Das Komitee hat sich wegen des Krieges in der Ukraine und den damit verbundenen Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft dazu entschieden. „Die hohe Inflation sorgt für weitere Ängste bei Verbraucherinnen und Verbraucher und die wieder steigenden Zinsen verschlechtern die Finanzierungsmöglichkeiten für Start-ups. All das wirkt sich auch belastend auf die hessischen jungen Unternehmen aus und sorgt für zusätzliche Arbeit bei den Gründerinnen und Gründern. Das hören wir derzeit oft aus unserem Netzwerk“, sagte Elisabeth Neumann, Projektleiterin für den Hessischen Gründerpreis bei KIZ SINNOVA Gesellschaft für soziale Innovationen gGmbH.

Derzeit hätten sich bereits viele Unternehmen beworben, doch für einen Bewerberrekord reiche es noch nicht, und den wolle man zum 20. Geburtstag erreichen. Es wäre der fünfte in Folge, so Neumann.
Informationen und Bewerbungsformular: Zum Online-Bewerbungsformular.

Weitere Informationen und Quelle:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben