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28.06.2024 -

ERP-Gründungsfinanzierung künftig auch für kleine und mittlere Gemeinwohl-Unternehmen

Einleitung

Die Bundesregierung verbessert die Fördermöglichkeiten für gemeinwohlorientierte Unternehmen.

zum Internetauftritt des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (öffnet in einem neuen Fenster)

Mit der Verbreiterung des Anwendungsbereichs des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2024 ist künftig auch die Gründungsfinanzierung gemeinwohlorientierter kleiner und mittlerer Unternehmen möglich. Damit setzt die Bundesregierung die Nationale Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen weiter um. Konkret soll der Kreditzugang gemeinwohlorientierter Unternehmen zu Förderkreditprogrammen der KfW verbessert werden. Die ERP-Wirtschaftsplangesetz-2024-Erweiterungsverordnung wird heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Durch die rechtlichen Änderungen können zukünftig alle kleinen und mittleren gemeinnützigen Unternehmen, unabhängig von ihrer Körperschaftssteuerpflicht, Zugang zu den ERP-Programmen im Bereich der Gründungsfinanzierung erhalten. Dies betrifft insbesondere das bestehende Angebot ERP-Gründerkredit StartGeld, womit Gründungen und junge Unternehmen mit Kreditbeträgen bis 125.000 Euro unterstützt werden. Damit verbessert die Bundesregierung den Finanzierungszugang für gemeinwohlorientierte Unternehmen in der wichtigen Gründungs- und frühen Festigungsphase (d.h. bis 5 Jahre nach Gründung).

Die KfW passt nun ihre IT-Systeme an, damit eine Antragstellung von gemeinnützigen Unternehmen möglich ist. Dies wird einige Monate in Anspruch nehmen. Im Anschluss können interessierte Unternehmen einen Antrag bei ihrer jeweiligen Hausbank stellen. Über den konkreten Einführungszeitpunkt informiert die KfW.

Weitere Informationen:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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