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Übergeber stellt Jahresabschlüsse nicht zur Verfügung?

Frage

Wir werden einen Gastronomiebetrieb übernehmen und benötigen die Jahresabschlüsse von 2011, 2012 und 2013 für den Finanzierungsplan der Bank. Der jetzige Pächter will diese aber nicht beschaffen. Er erzählt etwas von Betriebsgeheimnis. Wie gehen wir hier vor?

Antwort

Sie können (und persönlich - dürfen - nach meiner Auffassung) keine Firma oder Gewerbe kaufen bzw. übernehmen, bei denen der Vorbesitzer keine Unterlagen über die Historie dieser Firma etc. "rausgeben" will. Das betrifft nicht nur die bisherigen Bilanzen, sondern auch deutlich mehr Unterlagen zum derzeitigen Zustand bzw. den Verpflichtungen der Firma etc., die Sie übernehmen wollen.

Wenn der bisherige Unternehmer (hier Pächter etc.) hier "mauert", ist anzunehmen, dass da wahrscheinlich irgendetwas schief oder faul ist. Sie übernehmen hier ggf. vom Vorbesitzer steuerliche, vertragsrechtliche, arbeitsrechtliche, sonstig finanzielle Verpflichten usw., die Ihnen vorab nicht bekannt sind, für die Sie dann aber direkt oder indirekt in der persönlichen Haftung stehen.

Seriöse Unternehmensübernahmen sind davon bestimmt, dass der abgebende Unternehmer den Übernehmer über alle geschäftswesentlichen Unternehmensdetails umfassend informiert. Dazu ist er auch, im Rahmen der üblichen Rechtsprechung, verpflichtet, da Sie als Übernehmer ggf. in derzeit bestehende Verpflichtungen des Vorbesitzers (teils rechtlich zwingend) eingebunden werden.

Auch Ihre Bank erwartet solche umfassenden Unterlagen, sonst bekommen Sie i.d.R. keinen Kredit.

Quelle:
Dipl.-Betriebswirt Bernd Rüegg (CMC/BDU e.V.)
Geschäftsführender Gesellschafter der M+A Rüegg Mittelstandsberatung GmbH
Certified Managment Consultat (BDU e.V.)
Dezember 2014

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