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Gewinnermittlung: kalkulatorischen Unternehmerlohn berücksichtigen?

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Frage

Mir wurde ein Onlineshop angeboten, der im Bereich Wohnaccessoires tätig ist. Ich komme aus der Branche und interessiere mich dafür. Der Inhaber hat mir ein Wertgutachten eines Steuerberaters vorgelegt. Ich habe zu dem Thema Wert und Preisfindung einiges gelesen, aber aus einem Punkt werde ich nicht schlau: Warum wurde bei der zukünftigen Gewinnermittlung kein kalkulatorische Unternehmerlohn berücksichtigt? Der Steuerberater hat die nächsten fünf Jahre prognostiziert und die Gewinne irgendwie abgezinst. Allerdings ohne Unternehmerlohn. Das ist doch nicht richtig? Es ist doch ein Einzelunternehmer.

Antwort

Bitte prüfen Sie, ob in den Personalkosten trotz Rechtsform Einzelunternehmen ein Geschäftsführergehalt enthalten ist. Sofern nicht, ist dieses branchen- und unternehmensspezifisch zu ermitteln und ergebnismindernd in Abzug zu bringen. Hierdurch vermindert sich der Unternehmenswert.

Quelle: Stefan Butz
ButzConsult Unternehmensberatung GmbH
März 2018

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