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Zu wenig Sicherheiten: Förderung für Geschäftsübernahme?

Frage

Ich möchte mich selbständig machen mit der Übernahme eines seit 20 Jahren bestehendes Bettenfachgeschäfts. Die betriebswirtschaftlichen Auswertungen sind o.k. Ich brauche 65.000 Euro - bekomme das Geld aber nicht von der Bank, da mein Eigenheim die Deckung nicht hergibt aufgrund der ländlichen Lage (Wert 250.000 Euro - noch belastet mit 123.000 Euro). Können Sie mir weiterhelfen?

Antwort

Unser "ERP-Gründerkredit - StartGeld" bietet Ihnen eine gute Möglichkeit, Ihren Finanzbedarf zu decken. Wir fördern mit diesem Darlehen tragfähige, auf Dauer angelegte, Vollexistenzen. Da die fachliche und kaufmännische Qualifikation für den Gründungserfolg entscheidend sind, legen wir darauf besonderen Wert.

Mit diesem Darlehen unterstützen wir Unternehmerinnen und Unternehmer, die noch nicht länger als drei Jahre selbstständig tätig sind. Der Finanzierungsbedarf für Investitionen und "Betriebsmittel" darf maximal 100.000 Euro betragen. "Betriebsmittel" (z.B. Miete, Kautionen, Personalkosten) können bis maximal 30.000 Euro mitfinanziert werden.

Sie können den "ERP-Gründerkredit - StartGeld" mit einer Laufzeit von zehn Jahren mit zwei tilgungsfreien Anlaufjahren oder alternativ mit einer Laufzeit von fünf Jahren und maximal einem tilgungsfreien Jahr wählen. Der Zinssatz ist für die gesamte Laufzeit festgeschrieben.

Partner für eine Finanzierung Ihrer Existenzgründung ist immer ein Kreditinstitut Ihrer Wahl, das bereit ist, Ihr Vorhaben zu begleiten und Ihren Darlehensantrag an uns weiterzuleiten.

Um Ihnen die Kreditaufnahme zu erleichtern, haben wir unseren "ERP-Gründerkredit - StartGeld" mit einer 80-prozentigen "Haftungsfreistellung" ausgestattet. Durch die "Haftungsfreistellung" reduziert sich das Ausfallrisiko des durchleitenden Kreditinstituts, sodass es bei knappen Sicherheiten eher bereit sein wird, Ihr Vorhaben zu begleiten.

Weitere Informationen zum "ERP-Gründerkredit - StartGeld" finden Sie unter www.kfw.de (www).

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine abschließende Beurteilung des Vorhabens erst anhand der konkreten Antragsunterlagen möglich ist.

Quelle:
KfW Bankengruppe
KfW Infocenter
August 2014

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