Unternehmensübernahme: Gründungszuschuss?
Frage
Kann man eine Förderung durch die Agentur für Arbeit (Gründungszuschuss) als Arbeitsloser nur für die Neugründung eines Unternehmens erhalten oder auch für die Übernahme eines bereits bestehenden Unternehmens? Und wenn ja, gibt es da Einschränkungen oder Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen?
Antwort
Eine Förderung mit dem Gründungszuschuss ist auch bei einer Betriebsübernahme möglich. Es gelten dieselben gesetzlichen Voraussetzungen. Da der Gründungszuschuss aber eine Ermessensleistung ist, entscheidet die Agentur für Arbeit über die Förderung. Bei einer Betriebsübernahme prüft sie u.a. Ihre finanzielle Eigenleistungsfähigkeit ab. Das bedeutet, die Arbeitsagentur prüft, ob Sie zu Beginn Ihrer selbständigen Tätigkeit den Gründungszuschuss als finanzielle Absicherung für den Lebensunterhalt und zur sozialen Sicherung benötigen. Weitere Informationen zum Gründungszuschuss erhalten Sie auf den Seiten der Arbeitsagentur, z.B. in der aktuellen Geschäftsanweisung unter www.arbeitsagentur.de (www).
Quelle:
Ines Zemke
Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
November 2013
Hotline 030-340 60 65 60
Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr