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Unternehmen übernehmen: keine Finanzierung?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich möchte eine Firma von einem Bekannten kaufen, der aus gesundheitlichen Gründen seine Firma verkauft. Ich bin nicht vom Fach, deshalb möchte ich meinen Mann als Arbeitnehmer einstellen. Ich habe einen Job, mein Mann nicht, wir suchen für ihn eine versicherungspflichtige Tätigkeit. Meine Bank lehnt die Finanzierung ab, weil ich nicht vom Fach bin. Ist das richtig? Gibt es eine andere Möglichkeit für mich?

Antwort

Die Finanzierung jedes Existenzgründungs-Vorhabens - wozu natürlich auch die Übernahme eines bestehenden Unternehmens zählt - wird von Banken und Sparkassen sorgfältig geprüft. Und eine der ganz zentralen Anforderungen aller Kreditinstitute ist die Prüfung der fachlichen und kaufmännischen Voraussetzungen des Antragstellers. Denn kein Betrieb, unabhängig von der Branche, kann ohne qualifiziertes Know-how betrieben und geführt werden - ein Geldgeber hat also ein hohes Interesse daran, dass kein unüberschaubares Risiko für ihn selbst aber auch für den Kreditnehmer entsteht. Die KfW formuliert das übrigens ganz klar in den Richtlinien von Förderkrediten: „Natürliche Personen müssen über die erforderliche fachliche und kaufmännische Eignung für die unternehmerische Tätigkeit sowie hinreichenden unternehmerischen Einfluss verfügen.“

Auch wenn Sie darauf abstellen, dass nicht Sie, sondern Ihr Mann den Geschäftsbetrieb führen, passt das für Banken gar nicht - am Ende sind Sie als Inhaberin natürlich trotzdem für alles verantwortlich und nicht der Ehemann und Arbeitnehmer! Ich kann Ihnen also leider gar keine Hoffnung machen, dass ein anderes Institut dies evtl. anders sieht und positiv entscheidet.

Quelle: Achim Brueser
Unternehmensberater CMC/BDU
März 2016

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