Antwort
Der Bund sowie die Bundesländer bieten unterschiedliche Förderprogramme für Existenzgründer oder Unternehmen an. Die Förderungen können sowohl in Form von Zuschüssen, Darlehen oder auch Bürgschaften vergeben werden. Um geeignete Förderprogramme zu finden, ist es wichtig, zu wissen, für welchen Bereich eine Förderung gesucht wird, z.B. Beratungsförderung oder Investitionsförderung. Die Förderung von Investitionen und Betriebsmitteln erfolgt nicht über Zuschüsse, sondern über Förderkredite oder stille Beteiligungen.
Bei Ihrem Finanzierungsbedarf wäre der „ERP-Gründerkredit - StartGeld“ eine Fördermöglichkeit. Gefördert werden können bei diesem Förderkredit alle Formen der Existenzgründung, also Errichtung, Übernahme eines Unternehmens und Erwerb einer tätigen Beteiligung sowie Festigungsmaßnahmen innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Es können bis zu 100% des Gesamtfinanzierungsbedarfs mit maximal 100.000 Euro gefördert werden, davon maximal 30.000 Euro für Betriebsmittel. Dieses Darlehen richtet sich auch an Existenzgründer mit wenig oder keinem Eigenkapital. Anträge sind bei der jeweiligen Hausbank zu stellen. Diese leitet die Anträge weiter an die KfW Bankengruppe. Die Bank prüft Ihre Bonität, das Geschäftskonzept, Ihre fachliche Qualifikation sowie Ihre Produkt- und Branchenkenntnisse. Eine Kombination mit anderen KfW- oder ERP-Programmen ist nicht möglich. Nähere Informationen finden Sie auf der Produktseite zum „ERP-Gründerkredit - StartGeld“ oder an der Hotline der KfW unter Telefon 0800 5399001.
Der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit ist eine Leistung nach § 93 Sozialgesetzbuch III und wird für Gründer zur Verfügung gestellt, die mit der geförderten hauptberuflichen Selbständigkeit ihre Arbeitslosigkeit beenden. Als hauptberuflich wird jede Tätigkeit ab 15 Stunden pro Woche angesehen. Die Förderung dient zur Unterstützung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung. Der jeweilige Antrag ist vor Beginn der hauptberuflichen Selbständigkeit bei Ihrer Agentur für Arbeit zu stellen. Der Gründungszuschuss ist vom Gesetz her eine Ermessensleistung, somit entscheidet Ihre zuständige Agentur für Arbeit im Einzelfall über die Gewährung der Leistung. Nach welchen Kriterien die Arbeitsagentur das Ermessen ausübt, finden Sie Informationen in der Geschäftsanweisung zum Gründungszuschuss.
Neben den Förderprogrammen des Bundes können Sie zur Umsetzung Ihres Vorhabens auch Förderprogramme Ihres Bundeslandes nutzen. Sie können sich über die Förderdatenbank informieren, welche weiteren Fördermöglichkeiten für Sie zur Existenzgründung bestehen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie stellt auf dieser Internetseite umfassende Förderinformationen zur Verfügung. Unter Eingabe Ihrer Kriterien (Fördergebiet, Förderart oder Förderbereich) können Sie entsprechende Programme und Richtlinien einsehen.
Für eine individuelle Beratung können Sie auch unser Infotelefon zur Existenzgründung unter 030 340 60 65 60 anrufen.
Quelle: Team des Infotelefons zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
April 2019
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