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Unternehmen übernehmen: Förderung?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Wir sind beide bisher Angestellte. Das zu übernehmende Unternehmen ist der Dienstleistung unterzuordnen. Es werden Analysen zur Technischen Sauberkeit erstellt. Welche Fördermittel stehen zur Verfügung?

Antwort

Unser „ERP-Gründerkredit - StartGeld“ bietet Ihnen eine gute Möglichkeit, Ihren Finanzbedarf zu decken. Mit diesem Darlehen unterstützen wir Unternehmerinnen und Unternehmer, die noch nicht länger als fünf Jahre selbstständig tätig sind. Der Finanzierungsbedarf für Investitionen und Betriebsmittel darf maximal 100.000 Euro betragen. Betriebsmittel (z.B. Miete, Kautionen, Personalkosten) können bis maximal 30.000 Euro mitfinanziert werden. Wir fördern mit diesem Darlehen tragfähige, auf Dauer angelegte, Vollexistenzen. Da die fachliche und kaufmännische Qualifikation für den Gründungserfolg entscheidend ist, legen wir darauf besonderen Wert.

Den „ERP-Gründerkredit - StartGeld“ bieten wir mit einer Laufzeit von zehn Jahren mit zwei tilgungsfreien Anlaufjahren an. Alternativ ist auch eine Laufzeit von fünf Jahren und maximal einem tilgungsfreien Jahr möglich. Der Zinssatz ist für die gesamte Laufzeit festgeschrieben.

Den KfW-Kredit beantragen Sie vor Vorhabensbeginn bei einem Finanzierungspartner Ihrer Wahl, der bereit ist, Ihr Vorhaben zu begleiten und Ihren Darlehensantrag an uns weiterzuleiten. Finanzierungspartner sind Geschäftsbanken, Genossenschaftsbanken und Sparkassen. Eine direkte Antragstellung in unserem Hause ist nicht möglich. Ihr nächster Schritt ist nun das Gespräch mit einem Finanzierungspartner.

Um Ihnen die Kreditaufnahme zu erleichtern, haben wir unseren „ERP-Gründerkredit - StartGeld“ mit einer 80-prozentigen „Haftungsfreistellung“ ausgestattet. Durch die „Haftungsfreistellung“ reduziert sich das Ausfallrisiko des Finanzierungspartners, sodass er bei knappen Sicherheiten eher bereit sein wird, Ihr Vorhaben zu begleiten.

Online finden Sie weitere Informationen und die einzureichenden Antragsunterlagen.

Wir bitten um Verständnis, dass wir eine abschließende Beurteilung des Vorhabens erst anhand der konkreten Antragsunterlagen vornehmen können.

Quelle: KfW Bankengruppe
KfW-Infocenter
Servicerufnummer: 0800 539 9001 (kostenfrei)
Januar 2019

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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