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Unternehmen des Arbeitgebers übernehmen: Förderung?

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Frage

Ich arbeite als Key Account Manager im Werbemittel-Großhandel in einem kleinen Unternehmen (GmbH) mit fünf Mitarbeiten. Der geschäftsführende Gesellschafter und Alleininhaber plant in absehbarer Zeit in Ruhestand zu gehen und würde die GmbH gern auf mich übertragen. Im ersten Schritt ist eine Ernennung zum zweiten Geschäftsführer mit gleichem Stimmrecht geplant, bevor eine Komplettübernahme erfolgen soll. Da ich über kein nennenswertes Eigenkapital (außer Wohnhaus) verfüge, interessiere ich mich für mögliche Unterstützungsformen seitens Bund, Länder etc., und mit welchen Hürden und Fallstrecken ich rechnen muss. Das Unternehmen steht finanziell sehr gut da. Wie sieht es mit der Bonität nach Übernahme aus? Wie kann ich diese auch ohne Eigenkapital halten? Weiterhin besteht Modernisierungsbedarf (technisch, aber auch am Inventar). Gibt es hier evtl. auch Unterstützungsmöglichkeiten?

Antwort

Zunächst bitte ich darum, sich umfassend über die Basics (Ablauf, Kriterien, auch: Haftungsfragen etc.) einer Betriebsübernahme zu informieren, dieses Portal www.existenzgruender.de/nachfolge (www) bietet hierzu umfassende Informationen. Gerade wenn zu der Übernahme eines Betriebes auch die Übernahme von Beschäftigungsverhältnissen gehört, sollten Sie sich in eigenem Interesse wirklich gut auskennen.
Ihre Fragen lassen sich vermutlich erst einmal nicht komplett zufriedenstellend beantworten, denn da sind wesentliche Punkte nicht klar:
Sind Sie sich mit dem bisherigen Inhaber schon einig über den Übernahmepreis? Was genau übernehmen Sie - gehört evtl. eine Betriebs-Immobilie dazu oder beschränkt sich das (hoffentlich) auf Ware, Einrichtung + Firmenwert? Und ist mit der Ernennung zum 2. GF bei "gleichem Stimmrecht" bereits die Übertragung von Gesellschaftsanteilen verbunden, wird dann schon von Ihnen eine anteilige Kaufpreiszahlung erwartet? Dann müsste Ihre Finanzierung bereits zu diesem Zeitpunkt "stehen".
Spätestens bei der "Komplettübernahme" wird -vermutlich- auf jeden Fall ein Kaufpreis / Übernahmepreis an den bisherigen Inhaber zu zahlen sein: Da muss im Vorfeld eine Wertermittlung stattfinden, das ist eigentlich Aufgabe des Inhabers (der sogar selbst dafür Förderzuschüsse nutzen kann). Mit einer solchen, qualifizierten Unternehmenswertermittlung und einem eigenen Übernahmekonzept (Businessplan) stehen Ihnen dann vom Grundsatz her eine Reihe öffentlicher Kreditprogramme zur Verfügung. Welche Programme genau hängt aber u.a. von der Höhe Ihres Kapitalbedarfes ab. Die weitaus meisten dieser Förderprogramme erwarten dann schon einen Eigenkapitalanteil - dieser kann aber durchaus auch in Form eines (zumindest teilweise abbezahlten) Hauses dargestellt werden.
Wichtig ist für Sie auf jeden Fall: Sie können nicht nur den Kaufpreis für das Unternehmen finanzieren, sondern darüber hinaus auch zusätzlichen Investitionsbedarf (Modernisierung, neue Technik etc.) und den sogenannten Betriebsmittelbedarf, liquide Mittel also für die Vorfinanzierung von Kosten, Wareneinkauf und Aufträgen (bis überhaupt Umsatzerlöse verbucht werden…) uvm.
Je nachdem, welche Kreditprogramme eingesetzt werden, können diese teilweise den Charakter von Eigenkapital haben - damit wäre die Kapitalseite der Bilanz (nach Übernahme) vom Grundsatz her sehr gut aufgestellt, dies nur kurz skizziert zu Ihrer Frage bezgl. Bonität. Für eine entsprechende Bonität (Sie meinen vermutlich ein gutes Rating) sorgen Sie im Übrigen immer selbst durch die Art der Geschäftsführung, durch die Kontoführung uvm.
Mir scheint es hier besonders wichtig zu sein, dass Sie sich bei dieser Planung beraten und unterstützen lassen. Das betrifft die Fragen der Unternehmenswertermittlung, der Kaufpreisfestlegung und mit Sicherheit Ihre Finanzierung: Die Klärung des tatsächlichen Kapitalbedarfes (Kaufpreis + Modernisierung + Betriebsmittelbedarf), der Aufbau eines tragfähigen Finanzierungskonzeptes und auch die Begleitung zu Bankgesprächen (ggf. auch zur Bürgschaftsbank NRW) stehen hier als Aufgaben im Raum.

Quelle:
Joachim Brüser
Unternehmensberater CMC/BDU
Februar 2014

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