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Physiotherapie-Praxis übernehmen: Förderung?

Frage

Mein Partner und ich möchten eine Physiotherapie-Praxis übernehmen. Welche finanziellen Förderungen gibt es vom Staat oder von der Agentur für Arbeit?

Antwort

Die Arbeitsagentur leistet den Gründungszuschuss. Der Gründungszuschuss ist eine Leistung nach §93 Sozialgesetzbuch III und wird für Gründer zur Verfügung gestellt, die mit der geförderten hauptberuflichen Selbständigkeit ihre Arbeitslosigkeit beenden. Als hauptberuflich wird jede Tätigkeit ab 15 Stunden pro Woche angesehen. Der jeweilige Antrag ist vor Beginn der hauptberuflichen Selbständigkeit bei Ihrer Agentur für Arbeit zu stellen. Eine Förderung mit dem Gründungszuschuss ist auch möglich, wenn Sie ein bestehendes Unternehmen übernehmen. Da der Gründungszuschuss eine Ermessensleistung ist, prüft die Arbeitsagentur im Rahmen der Ermessensausübung die Eigenleistungsfähigkeit von Ihnen ab.

Eine weitere Fördermöglichkeit für Investitionen und Betriebsausgaben ist der ERP-Gründerkredit - StartGeld von der KfW. Gefördert werden können alle Formen der Existenzgründung, also Errichtung, Übernahme eines Unternehmens und Erwerb einer tätigen Beteiligung sowie Festigungsmaßnahmen innerhalb von drei Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Es können bis zu 100% des Gesamtfinanzierungsbedarfs mit maximal 100.000 Euro gefördert werden. Dieses Darlehen richtet sich auch an Existenzgründer mit wenig oder keinem Eigenkapital. Anträge sind bei der jeweiligen Hausbank zu stellen. Die Hausbank leitet die Anträge weiter an die KfW Bankengruppe. Nähere Informationen finden Sie im Internet unter www.kfw.de (www) oder an der Hotline der KfW unter Tel. 0800-53 99 001.

Neben dem Bund bieten auch die einzelnen Bundesländer Förderprogramme an. Sie können sich über die Internetseite www.foerderdatenbank.de (www) informieren, welche weiteren Fördermöglichkeiten für Sie bestehen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie stellt auf dieser Internetseite eine Förderdatenbank zur Verfügung. Unter Eingabe Ihrer Kriterien (Fördergebiet, Förderart oder Förderbereich), können Sie entsprechende Programme und Richtlinien einsehen.

Quelle:
Sylvia Reimers
Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Februar 2014

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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