Frage
Mein Mann möchte sich als Physiotherapeut selbstständig machen und eine Praxis (entweder eine schon bestehende oder eine ganz neue) kaufen. Welche Kosten kommen da auf ihn zu? Was für Abschläge, Gebühren etc. müssen ggf. gezahlt werden?
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Mein Mann möchte sich als Physiotherapeut selbstständig machen und eine Praxis (entweder eine schon bestehende oder eine ganz neue) kaufen. Welche Kosten kommen da auf ihn zu? Was für Abschläge, Gebühren etc. müssen ggf. gezahlt werden?
Ihre Frage nach den Kosten für die Eröffnung einer gänzlich neuen oder die Übernahme einer bestehenden physiotherapeutischen Praxis lässt sich nicht pauschal beantworten.
Bei einer Praxisübernahme empfiehlt sich eine Praxiswertermittlung auf Grundlage der Ertragswertmethode. Generell zu Ihrem Verständnis für eine Wertermittlung: In der Praxis finden zahlreiche Bewertungsmethoden Anwendung.
Vor Gericht wird jedoch zumeist nur der Ertragswertmethode stattgegeben. Basis für eine solche seriöse Bewertung sind die BWA (=betriebswirtschaftlicher Auswertungsbogen) inkl. der Summen- und Saldenlisten der letzten 3-5 Jahre, wobei fünf Jahre für die Betrachtung optimal sind. Alternativ ist auch die Verwendung der Gewinnermittlung inkl. Anlagenspiegel möglich. Ergänzend ist die Betrachtung der Zahlen zur Patientenentwicklung für den gleichen Zeitraum sinnvoll. Mit dieser Methode wird ein Preis ermittelt, welcher dem Wert der konkreten Praxis auch tatsächlich entspricht.
Zu Ihrem Verständnis:
Bei der Ermittlung des Praxiswertes, werden folgende Positionen dem Gewinn zugerechnet beziehungsweise zum Abzug gebracht:
Gewinn + Abschreibungen + Finanzierungskosten – Steuern – kalk. Unternehmerlohn – kalk. Zinsen – Auflösung Ansparabschreibung + Bildung Ansparabschreibung = Berechnungsgrundlage der Ertragswertmethode
Beispielhafte Erläuterung der Berechnung:
Die Abschreibungen werden dem Gewinn wieder hinzugerechnet, da es sich hier nicht um Ausgaben sondern lediglich um Aufwendungen handelt, denen keine zeitnahe Ausgabe zu Grunde liegt und damit lediglich als Steuergestaltungsmittel und der Refinanzierung dienen.
Etwaige Finanzierungskosten spielen bei der Ertragswertmethode keine Rolle. Es ist schließlich gleichgültig für den Ertragswert einer Praxis, ob diese mit Fremdkapital oder ausschließlich mit eigenen Mitteln arbeitet.
Daher müssen vorhandene Finanzierungskosten dem Gewinn wieder hinzugerechnet werden.
Mit einem sehr hohen Fremdkapitalanteil geht allerdings in der Regel ein höheres Risiko einher, so dass im Zweifel ein höherer Risikozins gewählt werden muss. In diesem Fall sinkt der Risikozins, da die Praxis mit minimalem Fremdkapitaleinsatz arbeitet.
Hingegen führen Steuern, kalk. Unternehmerlohn und kalk. Zinsen zur Reduktion des Ertragswertes und sind demzufolge abzuziehen.
Für die Neueröffnung einer Praxis werden zumeist Finanzierungsbeträge zwischen 35.000-65.000 Euro aufgewendet, abhängig vom Standort, der Ausstattung und den Vorstellungen des Praxisinhabers.
Quelle: Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
April 2016