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Physiotherapeutische Praxis übernehmen: Finanzierung der Ablösesumme?

Frage

Zurzeit bin ich angestellter Physiotherapeut. Ich habe die Möglichkeit eine Praxis im Alleinbetrieb zu übernehmen. Hierfür ist eine Ablöse zu zahlen, die sich im Bereich zwischen 35.000 - 50.000 Euro bewegen dürfte. Leider verfüge ich über keinerlei Rücklagen und bedingt durch meine private Trennung auch negative Schufa-Einträge. Gibt es überhaupt Möglichkeiten für ein Existenzgründerdarlehen (auch bei bestehenden negativen Schufa-Einträgen) und ggf. ein Gründungscoaching?

Antwort

Der Bund sowie die Bundesländer bieten unterschiedliche Förderprogramme für Existenzgründer oder Unternehmen an. Förderung für Investitionen und Betriebsmittel erfolgen in der Regel über Darlehen. Negative Schufa-Einträge können hier zu einer ablehnenden Entscheidung führen, da bei vielen Förderprogrammen das Hausbankprinzip greift.

Für Existenzgründer mit einem Finanzierungsbedarf bis zu 100.000 Euro gibt es von der KfW den ERP-Gründerkredit - StartGeld. Dieses Darlehen richtet sich auch an Existenzgründer mit wenig oder keinem Eigenkapital. Anträge sind bei der jeweiligen Hausbank zu stellen. Diese leitet die Anträge weiter an die KfW Bankengruppe. Die Bank prüft Ihre Bonität, das Geschäftskonzept, Ihre fachliche Qualifikation sowie Ihre Produkt- und Branchenkenntnisse. Ein negativer Schufa-Eintrag kann natürlich für die Bank schon ein Kriterium sein, den Antrag abzulehnen.

Ich empfehle Ihnen in einer Vorgründungberatung zu klären, ob trotz Ihrer negativen Schufa-Einträge eine Möglichkeit besteht, die Existenzgründung zu finanzieren. Viele Bundesländer bieten eine geförderte Vorgründungberatung an. Auf der nachfolgenden Internetseite können Sie nachschauen, ob und welche Möglichkeit der Beratungsförderung in Ihrem Bundesland besteht: www.existenzgruender.de

Für eine individuelle Beratung können Sie sich gerne an unser Infotelefon unter 030 340 60 65 60 wenden.

Quelle: Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Oktober 2017

Tipps der Redaktion:

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