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Markterschließungskosten des Inhabers übernehmen?

Frage

Muss man bei einem Unternehmenskauf die ursprünglichen Markterschließungskosten dem jetzigen Besitzer bei der Übernahme zurückbezahlen?

Antwort

Selbstverständlich muss man nicht (separat) irgendwelche Markterschließungskosten an den Verkäufer eines Betriebes / einer Praxis bezahlen. Eine sehr einfache Überlegung ist ja aus Ihrer Sicht: Ob diese speziellen Aufwendungen überhaupt sinnvoll und zielführend waren, ist von Ihnen nicht mehr beeinflussbar. Und für unsinnige Maßnahmen würden Sie ohnehin kein Geld bezahlen.

Viel wichtiger aber ist grundsätzlich (und dies ist auch Inhalt zahlreicher Beiträge hier im Portal): Auch für eine Physiotherapiepraxis wird der Wert bzw. der Übernahmepreis durch den nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg - im Klartext vom zu erzielenden Betriebsergebnis - bestimmt.

Letztlich fließen hier ja auch frühere Markterschließungskosten des bisherigen Inhabers ein: Hat er die Praxis gut am Markt etablieren können, hat er ein stabiles Netzwerk an Zuweisern, gibt es regelmäßige Kooperationen, wird die Praxis auch von Patienten empfohlen - dann werden die Honorareinnahmen und die ausgewiesenen Überschüsse "stimmen". Und dann lässt sich ein Praxiswert ermitteln, der sowohl für den alten Inhaber, wie auch für Sie als interessierte Nachfolgerin fair ist.

Ich erlaube mir den Zusatzhinweis: Bitte lassen Sie sich dazu unbedingt beraten und unterstützen, eine solche Transaktion inkl. der Kaufpreis-Finanzierung ist durchaus anspruchsvoll und hat nichts mit Ihrer Fach-Qualifikation zu tun…

Quelle:
Joachim Brüser
Unternehmensberater CMC/BDU
Januar 2014

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