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Lottogeschäft übernehmen: Finanzierung?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich habe Interesse an einer Übernahme eines Lottogeschäftes. Dazu brauche ich 35.000 Euro als Ablösesumme. An Eigenkapital habe ich ca. 20 %. Gibt es eine Möglichkeit für die Restsumme einen Kredit der KfW zu erhalten? Bei Betriebsübergängen geht das wohl nicht immer so ohne Probleme?

Antwort

Unser "ERP-Gründerkredit - StartGeld" bietet Ihnen eine gute Möglichkeit, Ihren Finanzbedarf zu decken. Wir fördern mit diesem Darlehen tragfähige, auf Dauer angelegte, Vollexistenzen. Da die fachliche und kaufmännische Qualifikation für den Gründungserfolg entscheidend sind, legen wir darauf besonderen Wert.

Mit diesem Darlehen unterstützen wir Unternehmerinnen und Unternehmer, die noch nicht länger als drei Jahre selbständig tätig sind. Der Finanzierungsbedarf für Investitionen und "Betriebsmittel" darf maximal 100.000 Euro betragen. "Betriebsmittel" können bis maximal 30.000 Euro mitfinanziert werden.

Sie können den "ERP-Gründerkredit - StartGeld" mit einer Laufzeit von zehn Jahren mit zwei tilgungsfreien Anlaufjahren oder alternativ mit einer Laufzeit von fünf Jahren und maximal einem tilgungsfreien Jahr wählen. Der Zinssatz ist für die gesamte Laufzeit festgeschrieben.

Partner für eine Finanzierung Ihrer Existenzgründung ist immer ein Kreditinstitut Ihrer Wahl, das bereit ist, Ihr Vorhaben zu begleiten und Ihren Darlehensantrag an uns weiterzuleiten.

Um Ihnen die Kreditaufnahme zu erleichtern, haben wir unseren "ERP-Gründerkredit - StartGeld" mit einer 80-prozentigen "Haftungsfreistellung" ausgestattet. Durch die "Haftungsfreistellung" reduziert sich das Ausfallrisiko des durchleitenden Kreditinstituts, sodass es bei knappen Sicherheiten eher bereit sein wird, Ihr Vorhaben zu begleiten.

Weitere Informationen zum "ERP-Gründerkredit - StartGeld" finden Sie in unserem Internetauftritt unter folgendem Link: www.kfw.de (www).

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine abschließende Beurteilung des Vorhabens erst anhand der konkreten Antragsunterlagen möglich ist.

Quelle:
KfW Bankengruppe
KfW Infocenter
Servicerufnummer: 0800 5399002 (kostenfrei)
www.kfw.de (www)
Oktober 2013

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