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Unternehmen kaufen: Förderung?

Frage

Ich habe die Möglichkeit kurzfristig ein Unternehmen zu kaufen. Die derzeitige Inhaberin betreibt zwei Filialen als Lizenznehmerin. Eine möchte sie unbedingt sofort veräußern. Diese möchte ich gern erwerben und brauche dringend Unterstützung bei einer möglichen Förderung. Geht der Weg über die Arbeitslosigkeit oder auch direkt? Ich brauche rechtliche Unterstützung bei der Vertragsgestaltung, um nicht in mögliche Schuldenfallen zu tappen.

Antwort

Suchen Sie eine Fördermöglichkeit zur Finanzierung einer Investition (Kauf des Unternehmens) geht das ohne eine vorher bestehende Arbeitslosigkeit. Sollte Ihr Finanzierungsbedarf unter 100.000 Euro liegen, so wäre eine Förderung über den ERP-Gründerkredit - StartGeld der KfW möglich. Gefördert werden können alle Formen der Existenzgründung, also Errichtung, Übernahme eines Unternehmens und Erwerb einer tätigen Beteiligung sowie Festigungsmaßnahmen innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Es können bis zu 100% des Gesamtfinanzierungsbedarfs mit maximal 100.000 Euro gefördert werden. Dieses Darlehen richtet sich auch an Existenzgründer mit wenig oder keinem Eigenkapital. Anträge sind bei der jeweiligen Hausbank zu stellen. Diese leitet die Anträge weiter an die KfW Bankengruppe. Die Bank prüft Ihre Bonität, das Geschäftskonzept, Ihre fachliche Qualifikation sowie Ihre Produkt- und Branchenkenntnisse. Eine Kombination mit anderen KfW- oder ERP-Programmen ist nicht möglich. Nähere Informationen finden Sie im Internet unter www.kfw.de oder an der Hotline der KfW unter Telefon 0800 5399001.

Die Arbeitsagentur kann jemanden mit dem Gründungszuschuss unterstützen, wenn derjenige durch Aufnahme einer hauptberuflichen Selbständigkeit eine bestehende Arbeitslosigkeit beendet. Der Gründungszuschuss ist eine Förderung zum Lebensunterhalt und zur sozialen Sicherung und ist vom Gesetz her eine Ermessensleistung. Informationen zum Gründungszuschuss finden Sie unter nachfolgendem Link: www.arbeitsagentur.de

Sie können sich vor Ort bei der Industrie- und Handelskammer (www.ihk.de) zur Existenzgründung beraten lassen. Eine rechtliche Beratung zur Vertragsgestaltung werden Sie sicherlich nur über einen Anwalt erhalten.

Quelle: Ines Zemke
Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
August 2016

Tipps der Redaktion:

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