Imbiss übernehmen: Förderung?
Frage
Ich habe die Möglichkeit, einen seit einem halben Jahr bestehenden Imbiss zu übernehmen, dort bin ich z.Zt. noch tätig (allerdings mit zu erwartenden Kündigung).
Nach einer kurzen Vorstellung beim Arbeitsamt wurde mir ein Termin bei dem zuständigen Sachbearbeiter gegeben, der mir heute telefonisch mitgeteilt hat, dass es für mich keine Förderung gibt, da ich einen bestehenden Betrieb über nehmen möchte. Der Imbiss soll mit zwei Personen in einer GbR gegründet werden. Es sind mehr als 150 Tage ALG I vorhanden.
Meine Frage: Gibt es irgendeine Förderung, die mich am Anfang der Selbständigkeit unterstützen kann? Anfänglich wird es nicht ausreichen meine Grundsicherung abzudecken. Businessplan, sowie sämtliche Unterlagen habe ich zusammengetragen, diese hat sich aber leider noch niemand angesehen. Ich bin sehr enttäuscht und hoffe auf diesem Wege einen Ratschlag zu bekommen.
Antwort
Der Gründungszuschuss von Seiten der Agentur für Arbeit ist eine Leistung nach dem § 93 Sozialgesetzbuch III und wird für Gründer zur Verfügung gestellt, die mit der geförderten hauptberuflichen Selbständigkeit ihre Arbeitslosigkeit beenden. Als hauptberuflich wird jede Tätigkeit ab 15 Stunden pro Woche angesehen. Der Gründungszuschuss selbst ist eine Ermessensleistung. Die Entscheidung trifft die örtliche Agentur für Arbeit.
Ausführliche Informationen zum Gründungszuschuss erhalten Sie auf den Seiten der Arbeitsagentur, z.B. in der aktuellen Geschäftsanweisung unter www.arbeitsagentur.de (www).
Der Bund und auch die Länder bieten unterschiedliche Förderprogramme an. Die Förderungen können sowohl in Form von Zuschüssen, Darlehen oder auch Bürgschaften vergeben werden. Jedes Förderprogramm hat eine eigene Richtlinie in der u. a. die Antragstellung geregelt ist. Die Förderung von Investitionen erfolgt in der Regel über Darlehensförderprogramme.
Sie können sich über die Internetseite www.foerderdatenbank.de (www) informieren, ob für Sie andere Fördermöglichkeiten zur Existenzgründung bestehen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie stellt auf dieser Internetseite eine Förderdatenbank zur Verfügung. Unter Eingabe Ihrer Kriterien (Fördergebiet, Förderart oder Förderbereich) können Sie entsprechende Programme und Richtlinien einsehen.
Quelle:
Anke Branowsky
Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
November 2014
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