Antwort
Gerne unterstützen wir Sie mit unserem „ERP-Kapital für Gründung“. Der Einsatz dieses Förderprodukts ist sinnvoll, wenn Ihre Besicherungsmöglichkeiten nicht ausreichen, um die Gesamtfinanzierung sicherzustellen. Wir stellen das Darlehen, abgesehen von Ihrer persönlichen Haftung, ohne weitere Sicherheiten zur Verfügung. Mit dem „ERP-Kapital für Gründung“ fördern wir natürliche Personen, die eine selbstständige Existenz gründen bzw. maximal drei Jahre selbständig tätig sind. Wir finanzieren Investitionen, Warenlager (-aufstockung) und Markterschließungskosten.
Wenn Sie sich mit Eigenmitteln von mindestens 15 % an der Finanzierung der Investitionen beteiligen, stocken wir diese Eigenmittel auf bis zu 45 % mit einem unbesicherten, langfristigen Darlehen, dem „ERP-Kapital für Gründung“, auf. Der Höchstbetrag beläuft sich auf 500.000 Euro insgesamt je Antragsteller. Bei einer 15-jährigen Laufzeit steht Ihnen das Darlehen die ersten sieben Jahre tilgungsfrei zur Verfügung.
Ergänzend ist auch eine Unterstützung mit dem „ERP-Gründerkredit - Universell“ möglich.
Hierbei handelt es sich um ein zinsgünstiges Darlehen mit einer Laufzeit bei Investitionen von höchstens 20 Jahren bei bis zu drei tilgungsfreien Anfangsjahren. Antragsberechtigt sind natürliche Personen und Unternehmen. Mit dem „ERP-Gründerkredit - Universell“ ist alternativ auch eine Vollfinanzierung Ihrer Investitionen möglich.
Mit unserem „ERP-Gründerkredit - Universell“ haben Sie außerdem die Möglichkeit, Ihren Bedarf im „Betriebsmittelbereich“ (z.B. Miete, Kautionen, Personalkosten) in voller Höhe zu finanzieren. Es handelt sich um ein mittelfristiges Darlehen mit einer Laufzeit von bis zu fünf Jahren und maximal einem tilgungsfreien Anfangsjahr.
Der „ERP-Gründerkredit - Universell“ ist banküblich zu besichern, ggf. mit einer Bürgschaft der Bürgschaftsbank Ihres Bundeslandes.
KfW-Kredite beantragen Sie bei einem Finanzierungspartner Ihrer Wahl, der bereit ist, Ihr Vorhaben zu begleiten und Ihren Darlehensantrag an uns weiterzuleiten. Finanzierungspartner sind Geschäftsbanken, Genossenschaftsbanken und Sparkassen. Eine direkte Antragstellung in unserem Hause ist nicht möglich.
Weitere Informationen zu den genannten Förderprodukten finden Sie unter www.kfw.de/067 bzw. www.kfw.de/073.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine abschließende Beurteilung des Vorhabens erst anhand der konkreten Antragsunterlagen möglich ist.
Quelle: KfW Bankengruppe
KfW Infocenter
Servicerufnummer: 0800 539 9001 (kostenfrei), Fax: 0228 831-9500
infocenter@kfw.de, www.kfw.de
September 2016
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