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Gaststätte übernehmen: Förderung?

Frage

Ich möchte die Gaststätte meiner Eltern übernehmen, welche seit über 30 Jahren geschlossen ist und nur zu geschlossenen Gesellschaften offen ist. Gibt es dafür Förderungen bzw. wenn ja - welche und wo kann ich mich da hinwenden? Was muss ich dabei beachten?

Antwort

Es gibt viele verschiedene Förderprogramme mit unterschiedlichen Förderzielen, z.B. Förderung einer Beratung oder Förderung von Investitionen. Förderprogramme gibt es sowohl vom Bund als auch von den Bundesländern.

Für die Übernahme eines bestehenden Unternehmens könnten für Sie die Förderprogramme der KfW Bankengruppe in Frage kommen. Liegt Ihr Finanzierungsbedarf unter 100.000 Euro wäre eine Förderung mit dem ERP-Gründerkredit - StartGeld möglich. Gefördert werden können alle Formen der Existenzgründung, also Errichtung, Übernahme eines Unternehmens und Erwerb einer tätigen Beteiligung sowie Festigungsmaßnahmen innerhalb von drei Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Es können bis zu 100% des Gesamtfinanzierungsbedarfs mit maximal 100.000 Euro gefördert werden. Dieses Darlehen richtet sich auch an Existenzgründer mit wenig oder keinem Eigenkapital. Anträge sind bei der jeweiligen Hausbank zu stellen. Diese leitet die Anträge weiter an die KfW Bankengruppe. Liegt Ihr Finanzierungsbedarf über 100.000 Euro, dann kann zum Beispiel der ERP Gründerkredit Universell in Frage kommen.
Nähere Informationen finden Sie im Internet unter www.kfw.de (www) oder an der Hotline der KfW unter Tel. 0800-53 99 001.

Eventuell wäre auch der Mikrokreditfonds Deutschland eine Alternative für Sie. Dieses Programm richtet sich an Vorhaben mit einem Kreditbedarf von bis zu 20.000 Euro. Es gibt keine Kredituntergrenze, so dass auch sehr kleine Kredite gewährt werden können. Weitere Informationen zum Mikrokreditfonds und zur Beantragung in Ihrem Bundesland finden Sie auf der Internetseite www.mikrokreditfonds.de (www).

Sollten Sie vor Ihrer hauptberuflichen selbständigen Tätigkeit arbeitslos werden, kann gegebenenfalls die Agentur für Arbeit Sie mit einem Gründungszuschuss unterstützen. Diese Förderung ist eine Ermessensleistung. Bezieher von Arbeitslosengeld im Sinne des Sozialgesetzbuch III, die durch Aufnahme einer selbständigen, hauptberuflichen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden möchten, können zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung einen Gründungszuschuss erhalten. Weitere Informationen zum Gründungszuschuss erhalten Sie auf den Seiten der Arbeitsagentur, z.B. in der aktuellen Geschäftsanweisung unter www.arbeitsagentur.de (www).

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie über regionale Förderprogramme gefördert werden, die nicht in der Förderdatenbank verzeichnet sind. Für weitere Informationen zu kleineren regionalen Programmen können sie sich z. B. an Gründungsnetzwerke, die IHK, regionale Wirtschaftsförderungen oder Banken wenden. Informationen über Förderprogramme und Beratungen in Bayern gibt Ihnen ggf. auch die Initiative Startup Bayern (www.startup-in-bayern.de (www)).

Generell finden Sie aktuelle Förderprogramme Ihres Bundeslandes sowie des Bundes und der EU in Form von Darlehen, Bürgschaften und Zuschüssen in der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. Sie können diese auf der Seite www.foerderdatenbank.de (www) einsehen und unter Eingabe Ihrer Kriterien (Fördergebiet, Förderart oder Förderbereich) entsprechende Programme, Richtlinien und Ansprechpartner finden.

Für eine individuelle Beratung können Sie sich gerne an unser Infotelefon für Existenzgründer unter der 030 340 60 65 60 wenden.

Quelle:
Silvio Kummerow
Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
November 2013

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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