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Förderdarlehen für Nachfolge: als Privatperson beantragen?

Frage

Wir möchten eine Kfz-Werkstatt übernehmen und einen Kredit über unsere Hausbank und die KfW (StartGeld) aufnehmen. Der Kredit soll aus der GmbH aufgenommen werden, die aber noch in der Gründungsphase ist.

Nun will die Bank den Antrag aber so stellen, dass der Kredit von uns als Privatpersonen aufgenommen wird und nicht als Gesellschafter der GmbH. Dadurch hätten wir später ja steuerliche Nachteile! Der Antrag der Bank ist noch nicht von uns unterschrieben. Es würde gesagt, dass die Bank 4-6 Wochen braucht bis der Kredit bewilligt ist. Bis dahin ist die GmbH längst gegründet! Können Sie uns sagen, wie wir jetzt am besten vorgehen? Die Bank sagt, es geht nur über uns selbst als Privatpersonen!?

Antwort

Welche Entscheidung Ihre Bank hinsichtlich der Auswahl der Vertragspartner für ihre eigenen Kreditprodukte trifft, habe ich nicht zu kommentieren. Das ist Angelegenheit der Geschäftspolitik der jeweiligen Bank.

Richtig ist auf alle Fälle die Aussage Ihrer Bank, dass für die Existenzgründer-Kredite der KfW, wie z.B. den ERP-Gründerkredit-StartGeld, vor der Gründung immer nur die natürlichen (Gründer-)Personen als Kreditnehmer antragsberechtigt sind.

Wer auch sonst? Die von Ihnen zu gründende GmbH ist zum Zeitpunkt der Kreditbeantragung noch keine juristische Person.

Insofern: Ja, es geht - wie Ihre Bank Ihnen korrekterweise mitteilt - nur über Sie als Privatpersonen.

Quelle:
Holger Richter
Förderberatung im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Tel.: 03018 615-8000
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April 2015

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