Antwort
Bund und Länder bieten ein umfangreiches Förderinstrumentarium an, das auch den Übernehmern von alteingesessenen, am Markt erfolgreich platzierten Unternehmen im Zuge der Unternehmensnachfolge finanzielle Hilfe gewährt. Das sind die Förderdarlehen der KfW (z.B. das „ERP-Kapital für Gründung“ in Kombination mit dem „ERP-Gründerkredit Universell“) und - in Ihrem Falle - der NRW.Bank. Ihre Beantragung erfolgt bei einer Bank Ihrer Wahl.
Gehen Sie bitte immer davon aus, dass ein Eigenkapitalanteil an der Gesamtfinanzierung von ca. 15 Prozent Voraussetzung für eine Kreditgewährung ist. Sollten die von der Bank geforderten Sicherheiten nicht ausreichen, kann eine Bürgschaft der Bürgschaftsbank NRW herangezogen werden.
Zur Verbesserung Ihrer Eigenkapitalsituation sollten Sie ggf. auch die Hereinnahme einer stillen Beteiligung durch die Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW in Betracht ziehen.
Ich empfehle Ihnen in jedem Fall, Kontakt mit der für Ihren Standort zuständigen Industrie- und Handelskammer aufzunehmen, um deren umfangreiches Informations- und Beratungsangebot in Vorbereitung Ihrer Bankengespräche zu nutzen.
Den vollständigen und aktuellen Überblick über alle Förderangebote des Bundes, der Bundesländer und der Europäischen Union sowie Detailinformationen zu Konditionen, Zugangsvoraussetzungen und Antragswegen finden Sie in der Förderdatenbank des Bundes unter www.foerderdatenbank.de.
Quelle: Holger Richter
BMWi-Förderberatung
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Tel.: 03018 615-8000
Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 16:00 Uhr, Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr
September 2017
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