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Buchhandlung übernehmen: was tun, wenn Darlehen nicht mehr bedient werden können?

Frage

Da wir planen eine Buchhandlung zu übernehmen, hätte ich folgende Frage zum finanziellen Risiko: Was geschieht, wenn die Buchhandlung nicht genügend Erträge abwirft, um die Darlehen der Existenzgründungsförderung zu bedienen? Was geschieht mit diesen Darlehen, wenn das Projekt ganz scheitert? Wie hoch ist das persönliche finanzielle Risiko?

Antwort

Ihr Ansprech- und Vertragspartner für Kredite und Darlehen der Existenzgründungsförderung ist alleine ihre "Hausbank". Diese koordiniert ggf. kredittechnische Rückdeckungen und Haftungsfreistellungen mit der KfW oder anderen Förderinstituten.

Ihr Vertragsverhältnis für diesbezügliche Kredite und Darlehen regelt sich damit alleine aus Ihrem Vertrag mit Ihrer Hausbank. Die Rückdeckungen und Haftungsfreistellungen betreffen Sie damit nur indirekt, da Sie hier nicht direkter Vertragspartner sind.

Wenn Sie nicht zurückzahlen können, wird Ihre Hausbank daher bei Ihnen persönlich die Restsummen "eintreiben". Erst wenn bei Ihnen persönlich nichts mehr zu holen ist, greifen die ggf. kredittechnische Rückdeckungen und Haftungsfreistellungen Ihrer Hausbank mit der KfW oder anderen Förderinstituten.

Quelle:
Dipl.-Betriebswirt Bernd Rüegg (CMC/BDU e.V.)
Geschäftsführender Gesellschafter der M+A Rüegg Mittelstandsberatung GmbH
Certified Managment Consultant (BDU e.V.)
Sachverständiger für Unternehmensbewertung (Ass. Mitglied IACVA e.V.)
September 2014

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