Antwort
Zur finanziellen Unterstützung von Existenzgründungen bieten der Bund und die Bundesländer Förderprogramme in Form von (zinsverbilligten) Darlehen, nicht rückzahlbaren Zuschüssen und Beteiligungen an. Eine Förderung von Investitionen, wie z.B. im Zuge einer Unternehmensübernahme, erfolgt in der Regel in Form von Förderdarlehen. Diese sind bei einer Bank Ihrer Wahl zu beantragen. Die Bank leitet diese (staatlichen) Mittel nicht nur weiter, sondern trägt auch das mit einer Kreditgewährung verbundene Ausfallrisiko. Deshalb ist sie berechtigt und verpflichtet, auf der Grundlage des eingereichten Businessplanes und des Ergebnisses einer banküblichen Prüfung auf Bonität und Solidität des Kreditnehmers alleinig die Kreditentscheidung zu fällen. Haben Sie einen negativen Schufa-Eintrag, könnte dies ein Ablehnungsgrund für ein Förderdarlehen sein. Führen Sie deshalb mit verschiedenen Banken zunächst einmal unverbindliche Gespräche und holen Sie sich Unterstützung bei der für ihren Geschäftssitz zuständigen Industrie- und Handelskammer.
Sie können sich über die Internetseite www.foerderdatenbank.de informieren, welche Fördermöglichkeiten für Sie zur Existenzgründung bestehen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie stellt auf dieser Internetseite eine Förderdatenbank zur Verfügung. Unter Eingabe Ihrer Kriterien (Fördergebiet, Förderart oder Förderbereich) können Sie entsprechende Programme und Richtlinien einsehen.
Für eine individuelle Beratung können Sie auch gern unser Infotelefon zur Existenzgründung unter 030 340 60 65 60 anrufen.
Quelle: Team des Infotelefons zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Oktober 2019
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