Frage
Ich möchte eine KV-Facharzt-Einzelpraxis übernehmen. Welche Fördermöglichkeiten gibt es? Ich habe gelesen, dass man u.a. ein Überbrückungsgeld beantragen kann und dass es Fördermittel für das Coaching gibt.
Ich möchte eine KV-Facharzt-Einzelpraxis übernehmen. Welche Fördermöglichkeiten gibt es? Ich habe gelesen, dass man u.a. ein Überbrückungsgeld beantragen kann und dass es Fördermittel für das Coaching gibt.
Bei einer Existenzgründung können vom Unternehmer verschiedene Förderprogramme sowohl vom Bund als auch den Bundesländern genutzt werden. Die Förderungen können in Form von Zuschüssen oder Darlehen erfolgen. Die Förderung von Investitionen erfolgt in der Regel in Form von Darlehen. Die genauen Fördervoraussetzungen (wer gefördert werden kann, wie hoch die Förderung ist usw.) sind der jeweiligen Richtlinie zu entnehmen.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die Niederlassung von Ärzten in Gemeinden, in denen die hausärztliche Versorgung gefährdet ist oder auf mittlere Sicht gefährdet erscheint. Bei der Aufnahme einer vertragsärztlichen Tätigkeit als Hausarzt werden Ausgaben für eine Praxisneugründung oder eine Praxisübernahme mitfinanziert. Darüber hinaus werden die Beschäftigung von Weiterbildungsassistenten sowie die Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung durch angestellte Ärzte gefördert:
http://www.foerderdatenbank.de/jump/?10911 (www)
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie beim Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen unter der Rufnummer (02 11) 86 18-50.
Suchen Sie eine Unterstützung zum Aufbau Ihres Unternehmens, könnten für Sie die Förderprogramme der KfW Bankengruppe in Frage kommen. Liegt Ihr Finanzierungsbedarf unter 100.000 Euro wäre eine Förderung mit dem ERP-Gründerkredit - StartGeld möglich. Gefördert werden können alle Formen der Existenzgründung, also Errichtung, Übernahme eines Unternehmens und Erwerb einer tätigen Beteiligung sowie Festigungsmaßnahmen innerhalb von drei Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Es können bis zu 100% des Gesamtfinanzierungsbedarfs mit maximal 100.000 Euro gefördert werden. Dieses Darlehen richtet sich auch an Existenzgründer mit wenig oder keinem Eigenkapital. Anträge sind bei der jeweiligen Hausbank zu stellen. Die Hausbank leitet die Anträge weiter an die KfW Bankengruppe. Nähere Informationen finden Sie im Internet unter http://www.kfw.de/067 (www) oder an der Hotline der KfW unter Tel. 0800-53 99 001.
Benötigen Sie eine Vorgründungsberatung kann diese über Ihr Bundesland gefördert werden. Brauchen Sie eine Beratung nach der Gründung, gibt es zum Beispiel mit dem KfW Gründercoaching eine Förderung vom Bund. Informationen zu den Möglichkeiten einer Beratungsförderung finden Sie hier.
Beziehen Sie Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II, so kann auch eine Förderung über die Arbeitsagentur oder das Jobcenter möglich sein.
Aktuelle Förderprogramme Ihres Bundeslandes sowie des Bundes und der EU in Form von Darlehen, Bürgschaften und Zuschüssen finden Sie zudem in der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. Sie können diese auf der Seite www.foerderdatenbank.de (www) einsehen und unter Eingabe Ihrer Kriterien (Fördergebiet, Förderart oder Förderbereich) entsprechende Programme, Richtlinien und Ansprechpartner finden.
Förderprogramme gibt es nicht nur vom Bund sondern auch von den Bundesländern. Zu den Förderprogrammen Nordrhein-Westfalens berät das Startercenter NRW unter der 0211-8371939, Internet: www.startercenter.nrw.de (www)
Quelle:
Silvio Kummerow
Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Dezember 2013