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Architekturbüro: Förderung nach der Büroübernahme?

Frage

Meine Schwester und ich sind seit etwa fünf Jahren mit unserem Studium der Architektur fertig. Wir waren nach "Ausflügen" in andere Büros, jetzt etwa 3-4 Jahre bei unserem Vater im Büro tätig. Leider ist unser Vater im vergangenen Sommer nach schwerer Krankheit verstorben und wir mussten sehr kurzfristig das Büro übernehmen. Da wir sehr wenig Einblicke in alle finanziellen Dinge hatten, ist der Start sehr schwer. Unsere Frage wäre jetzt, ob es irgendwelche Zuschüsse für Existenzgründer/Existenzübernehmer gibt, da wir doch einige Investitionen in die Büroinfrastruktur tätigen müssen und schon mussten (Computer, Computerprogramme, Telefonanlage etc.)?

Antwort

Der Bund sowie die Bundesländer bieten unterschiedliche Förderprogramme für Existenzgründer oder Unternehmen an. Die Förderungen können sowohl in Form von Zuschüssen, Darlehen oder auch Bürgschaften vergeben werden. Um geeignete Förderprogramme zu finden, ist es wichtig zu wissen, für welchen Bereich eine Förderung gesucht wird, z.B. Beratungsförderung oder Investitionsförderung. Eine Investitionsförderung erfolgt vornehmlich in Form von Darlehen. Förderungen müssen in der Regel auch vor der zu tätigenden Investition beantragt werden. In der jeweiligen Richtlinie des Förderprogramms ist geregelt, wer und was gefördert werden kann und wie hoch die Förderung zum Beispiel ausfällt.

Suchen Sie eine Förderung für zu tätigende Investitionen, kann ich Ihnen den ERP-Gründerkredit - StartGeld von der KfW oder den Mikrokreditfonds Deutschland empfehlen.

Der ERP-Gründerkredit - StartGeld der KfW kann von Gründerinnen und Gründern innerhalb der ersten drei Jahre nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit über die Hausbank beantragt werden. Die Bank prüft Ihre Bonität, das Geschäftskonzept, Ihre fachliche Qualifikation sowie Ihre Branchenkenntnisse. Es können bis zu 100% des Gesamtfinanzierungsbedarfs mit maximal 100.000 Euro gefördert werden. Dieses Darlehen richtet sich auch an Existenzgründer mit wenig oder keinem Eigenkapital. Nähere Informationen finden Sie im Internet unter www.kfw.de (www)

Bei geringem Kapitalbedarf ist auch eine Förderung über den Mikrokreditfonds möglich. Dieses Programm richtet sich an Vorhaben mit einem Kreditbedarf von bis zu 20.000 Euro. Es gibt keine Kredituntergrenze, so dass auch sehr kleine Kredite gewährt werden können. Das Besondere hierbei ist, dass auch Gründer, die keinen Zugang zu Banken haben, hier einen Kredit erhalten können. Weitere Informationen zum Mikrokreditfonds und zur Beantragung in Ihrem Bundesland finden Sie auf der Internetseite www.mikrokreditfonds.de (www)

Neben dem Bund bieten auch die einzelnen Bundesländer Förderprogramme an. Zum Beispiel erfolgt eine Förderung einer Existenzgründungsberatung vor der Gründung über das Bundesland. Informationen hierzu finden Sie unter folgender Internetseite: www.existenzgruender.de

Nach der Gründung kann eine Beratung zu betriebswirtschaftlichen Themen über den Bund gefördert werden wie zum Beispiel mit dem Gründercoaching Deutschland: https://gruenden.kfw.de (www)

Sie können sich über die Internetseite www.foerderdatenbank.de (www) informieren, welche weiteren Fördermöglichkeiten für Sie bestehen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie stellt auf dieser Internetseite eine Förderdatenbank zur Verfügung. Unter Eingabe Ihrer Kriterien (Fördergebiet, Förderart oder Förderbereich), können Sie entsprechende Programme und Richtlinien einsehen.

Quelle:
Ines Zemke
Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Januar 2013

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
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