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Einzelunternehmen in GmbH einbringen: Wertermittlung?

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Frage

Seit drei Jahren habe ich erfolgreich einen Online-Handel als Einzelunternehmer. Nun habe ich einen Investor gefunden, der in meinen Handel investieren möchte und eine GmbH mit mir anstrebt. Hierzu möchte er sich mit 30% „einkaufen“. Lege ich bei meiner vorhandenen Ware den Einkaufspreis oder den tatsächlichen Warenwert zugrunde? Könnte ich mein Einzelunternehmen auch „auslaufen“ lassen, indem ich meine restliche Ware „abverkaufe“ und parallel die GmbH mit dem Investor starten? Über Tipps wäre ich dankbar!

Antwort

Das ist leider so ganz pauschal, ohne die sonstigen Rahmenbedingungen zu kennen, nicht zu beantworten.

Grundsätzlich kann die GmbH durch Einbringung des Einzelunternehmens gegründet werden. Dabei sind die Vorräte (Waren) entsprechend HGB konform zu bewerten. Sie sollten sich im Hinblick auf die Transaktion vernünftig beraten lassen, um Fehler insbesondere finanzielle Nachteile zu vermeiden.

Quelle:
Stefan Butz
ButzConsult Unternehmensberatung GmbH

Stand:
Mai 2020

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