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In laufendes Geschäft einsteigen: Beratung?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich möchte in ein laufendes Geschäft einsteigen. An wen kann ich mich da wenden? Da es ja nicht neu gegründet werden muss und auch keine Übernahme ist - wie wird das geregelt?

Antwort

Der Einstieg in ein laufendes Geschäft ist ebenfalls eine Übernahme - wenn auch nur von einem Anteil. Sie können also bspw. in das Portal "Nexxt-Change" schauen (www.nexxt-change.org (www)), ob dort entsprechende Angebote eingestellt sind. Jede Menge qualifizierte Informationen zu einer Übernahme von Geschäftsanteilen bietet das BMWi-Existenzgründungsportal unter www.existenzgruender.de/selbstaendigkeit

Quelle:
Joachim Brüser
Unternehmensberater CMC/BDU
September 2013

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