Antwort
Wenn Sie den Betrieb Ihres Vaters übernehmen möchten, ist eine abgeschlossene Meisterprüfung im Zimmerer-Handwerk oder ein gleichgestellter Abschluss (z.B. staatlich geprüfter Techniker) erforderlich. Eine abgeschlossene Ausbildung, beispielsweise im Zimmerer-Handwerk, würde alleine auch nicht ausreichen.
Sie können sich bei der örtlich zuständigen Handwerkskammer über die Zulassungsvoraussetzungen für den Besuch der Meisterschule im Zimmerer-Handwerk informieren. Teilweise bieten nicht alle Handwerkskammern die Meisterschule für das Zimmerer-Handwerk an.
Alternativ ist es auch möglich, einen sog. fachlich-technischen Leiter (Betriebsleiter) einzustellen. Dieser würde die erforderliche Qualifikation in den Betrieb einbringen. In diesem Fall benötigen Sie nicht persönlich die abgeschlossene Meisterprüfung. Ich empfehle Ihnen, bevor Sie einen Betriebsleiter einstellen, ein Informationsgespräch mit der Handwerkskammer zu führen, um die Bedingungen für die Beschäftigung eines Betriebsleiters (z.B. Arbeitszeit, Vergütung etc.) zu erfahren.
Quelle: Ulrich Engelhardt
STARTERCENTER NRW Düsseldorf
bei der Handwerkskammer
Mai 2017
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