Antwort
Sie können Kosten, die "dem Grunde nach" Betriebsausgaben darstellen, als vorweggenommene Betriebsausgaben geltend machen. Dabei muss natürlich ein betrieblicher Zusammenhang bestehen. Honorare für Berater oder Juristen und auch Bürobedarf gehören - wie zahlreiche andere denkbare Aufwendungen - ohne Zweifel dazu.
Für den Nachweis solcher Vorlaufkosten gibt es keine klar definierte Vorschrift oder sogar gesetzliche Vorgabe. Natürlich ist es empfehlenswert, alle Beleg zu sammeln, um später die erklärten Kosten glaubhaft machen zu können. Und dokumentieren Sie vorsorglich auch die derzeit geführten Verhandlungen, Gesprächstermine, Brief- und E-Mail-Verkehr etc. Dann kann problemlos nachgewiesen werden, dass die Ausgaben "in einem hinreichend konkreten, objektiv feststellbaren Zusammenhang" mit späteren steuerpflichtigen Einnahmen aus der angestrebten beruflichen Tätigkeit bestehen.
Für die Umsatzsteuer gilt, dass auch die Vorkosten bereits dem unternehmerischen Bereich zuzuordnen sind und abzugsfähig sind.
Sie brauchen daher für diese Abzugsfähigkeit der vorweggenommenen Betriebsausgaben jetzt nicht ein Gewerbe anzumelden und erst recht muss dafür keine GmbH gegründet werden.
Das Gründercoaching greift tatsächlich erst NACH einer erfolgten Existenzgründung, es gibt allerdings eine Reihe anderer Förderprogramme, die die Beratung VOR einer Gründung unterstützen. Und da die Übernahme eines Betriebes wirklich aufwendig ist, sollten Sie auf eine solche Unterstützung durch einen qualifizierten Unternehmensberater auch nicht verzichten: Überprüfung/Feststellung des Unternehmenswertes, Verhandlung des Kaufpreises, Analyse der Entwicklung des Ziel-Unternehmens in den letzten Jahren, Finanzierung des Kaufpreises + Betriebsmittelbedarf u.v.m. sind bei uns "typische" Aufgabenstellungen bei solchen Projekten.
Quelle:
Joachim Brüser
Unternehmensberater CMC/BDU
Januar 2013