Antwort
Ihre Frage kann so abstrakt nicht beantwortet werden, denn es geht um einen sehr individuellen Einzelfall bei der Tischlerei in der Rechtsform einer eingetragenen Genossenschaft, deren Assets Sie erwerben möchten. Offen ist bereits, ob beim Kauf von einzelnen Assets überhaupt „Genossinen und Genossen“ und/oder „Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“ übernommen werden müssen.
Anders wäre es gegebenenfalls im Hinblick auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wenn Sie die Tischlerei als ganzes Unternehmen erwerben. Für die Prüfung des Rechtsstatus der Genossinen und Genossen bzw. der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowohl objektiv als auch im Vergleich miteinander müssen der Genossenschaftsvertrag und sämtliche weiteren vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen in den einzelnen Arbeitsverhältnissen individuell geprüft werden. Außerdem sollte sinnvollerweise der Kaufvertragsentwurf zu den Assets professionell geprüft werden, damit Sie beraten werden können, ob es nicht günstigere Regelungen für Sie als Erwerber der Assets gibt. Am besten beauftragen Sie dazu eine Fachanwaltskanzlei für Gesellschaftsrecht und für Arbeitsrecht.
Quelle:
Dr. Babette Gäbhard
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Stand:
Mai 2021
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