Frage
Ich beabsichtige mein Fitness-Studio zu verkaufen. Der neue Inhaber wird aus Haftungsgründen den Namen des Studios nicht übernehmen. Wie steht es mit den Kundenverträgen und deren Einzugsermächtigungen? Müssen diese übernommen werden oder müssen neue Verträge mit dem neuen Inhaber geschlossen werden? Sind die Verträge nicht inhaberunabhängig? Müssen neue SEPA-Lastschrift-Mandate erteilt werden oder kann weiter - nur auf ein anderes Konto - mit anderem Inhaber eingezogen werden? Ja - die Kunden wissen über die Umstände Bescheid. Ist all das Folge der Namensänderung für das Unternehmen? Wäre all das bei Namensbeibehaltung anders gewesen?