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Unternehmensadressen nach Schließung kaufen: Kunden wie kontaktieren?

Frage

Wenn man nur die Kontakte einer Firma kauft und der Inhaber dann seine Firma schließt - wie darf man dann die neuen Kunden persönlich anschreiben bzw. informieren?

Antwort

Die Frage ist berechtigt, da man häufig in solchen Situationen insbesondere datenschutzrechtliche Überlegungen anstellen muss. Zunächst darf ich festhalten, dass ein Anschreiben grundsätzlich weniger problematisch ist als ein Versenden von Emails oder von Faxen. Dies hat wettbewerbsrechtliche Gründe. Der § 7 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) sieht solche Versendungsformen als Belästigung an, wenn nicht eine im Einzelnen unterschiedliche Art der Zustimmung vorliegt.

Insofern verstehe ich Sie so, dass Sie mit Anschreiben tatsächlich das Versenden von Briefen meinen.

Allerdings gibt es datenschutzrechtliche Bedenken, da bereits der Erwerb der Adressen gegen Datenschutzrecht verstoßen könnte. Sollte ein solcher Verstoß vorliegen, würde man diesen mit der Versendung des Schreibens nach außen hin kundtun. Daher ist hier äußerste Vorsicht geboten.

Besteht vielleicht die Möglichkeit, dass der Inhaber diese Briefe selbst versendet?

Quelle: Dominik Eickemeier
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln
HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK
Februar 2016

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