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Unternehmen mit Schulden abgeben?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Aus gesundheitlichen Gründen möchte ich meine Firma verkaufen. Da sich bereits einige Schulden angehäuft haben (auch beim Finanzamt) möchte ich diese mit übernehmen lassen. Was ist alles zu beachten?

Antwort

Bei einem Sharedeal (Anteilsverkauf) übernimmt der Käufer die Schulden, verrechnet diese aber mit dem Kaufpreis, d.h. mindert den real gezahlten Kaufpreis an den Verkäufer um die aktuelle Schuldensumme.

Bei einem Assetdeal (Vermögensverkauf) übernimmt der Käufer die Schulden nicht, der Verkäufer muss daher die aktuelle Schuldensumme aus dem Kaufpreis selbst bezahlen.

Im Grundsatz zahlen Sie also, als Verkäufer einer Firma, die aufgelaufenen Schulden selbst, entweder über direkte Minderung des Kaufpreises oder durch eigene Bezahlung aus dem Kaufpreis.

Quelle:
Dipl.-Betriebswirt Bernd Rüegg (CMC/BDU e.V.)
Geschäftsführender Gesellschafter der M+A Rüegg Mittelstandsberatung GmbH
Certified Management Consultant (BDU e.V.)
Sachverständiger für Unternehmensbewertung (Ass. Mitglied IACVA e.V.)
November 2014

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