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Umgang mit Forderungen und Verbindlichkeiten des Alt-Inhabers?

Frage

Ich plane die Übernahme eines Einzelunternehmens mit Aktiva und Passiva vom bisherigen Inhaber, der in den Ruhestand geht. Die Übergabe des Geschäfts erfolgt zu einem bestimmten Stichtag. Wie verfährt man mit noch ausstehenden Forderungen und Verbindlichkeiten, die bis zum Stichtag angefallen sind, aber erst nach dem Stichtag fällig werden? Sollte man alle vor dem Stichtag angefallenen Forderungen und Verbindlichkeiten dem Veräußerer zurechnen? Oder sollte der Erwerber diese Forderungen und Verbindlichkeiten mit übernehmen? Im zweiten Fall müssten dann nach dem Stichtag eingehende Zahlungen ggfs. vom Konto des Veräußerers auf das Konto des Erwerbers umgebucht werden.

Antwort

Üblich ist es - und für Sie als Nachfolger die beste Lösung - wenn Sie als Erwerber weder Forderungen noch Verbindlichkeiten mit übernehmen. Alle zum Übergabe-Stichtag noch offenen Forderungen lassen sich ja exakt definieren und können daher dem "alten" Inhaber zufließen. Alle Verbindlichkeiten regelt dieser ebenfalls - ggf. sogar vor der eigentlichen Fälligkeit.

Es macht auch aus diesem Grund Sinn, alle Kunden und Lieferanten von der Übergabe des Geschäftes zum vereinbarten Stichtag zu informieren - natürlich nett formuliert (gemeint ist: kein Juristendeutsch…), damit das auch einen Marketingaspekt erfüllt…

Vorsorglich der Hinweis: "Übernahme mit Aktiva und Passiva" könnte theoretisch bedeuten: Mit allen bestehenden Bank-Verbindlichkeiten. Das ist doch sicherlich nicht gemeint - das wäre weder üblich, noch im Geschäftsverkehr mit Banken so ohne weiteres möglich.

Quelle:
Joachim Brüser
Unternehmensberater CMC/BDU
Februar 2014

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