Übernahme eines Onlineshops: keine Weitergabe der Kundendaten an Nachfolger?
Frage
Da ich mit dem Gedanken spiele eine GmbH zu übernehmen, wurde ich nun auf einen Aspekt aufmerksam, den ich auch nach langer Recherche nicht wirklich beantworten konnte. Es handelt sich bei diesem Betrieb um ein Einzelhandelsgeschäft, welches in erster Linie Merchandise bekannter Science-Fiction-Marken und vieles mehr über ein Ladengeschäft sowie über einen Onlineshop vertreibt. Nun meine Frage: Ist es korrekt, dass bei einer Übernahme durch mich der Bestand der Kundendaten/E-Mails nicht an mich weitergegeben werden darf, ohne jeden Kunden darüber in Kenntnis zu setzen? Welchen Sinn macht dann noch eine Übernahme eines Onlineshops? Worauf muss ich achten und woran kann ich mich orientieren, wo finde ich dazu weiterführende Informationen?
Antwort
Wie Sie mitteilen, übernehmen Sie eine GmbH. Insofern gehe ich davon aus, dass Sie die Geschäftsanteile übernehmen und die Gesellschaft weiterhin besteht. In diesem Fall bleiben die Kunden die Kunden der Gesellschaft. Es ändert sich also nichts an dem Vertragsverhältnis zwischen der GmbH und den Kunden. Insofern bleiben auch die Daten der Kunden in der Gesellschaft. Somit erfolgt in rechtlicher Hinsicht auch keine Weitergabe von Daten/E-Mails. Sie müssen daher die Kunden auch nicht anschreiben und erst recht nicht eine Einwilligung einholen.
Quelle: Christian Heermeyer
Rechtsanwalt
Dr. Rudel, Schäfer & Partner mbB
Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte Steuerberater
September 2018
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