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Tiefbau/Straßenbaubetrieb übernehmen: Voraussetzungen?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich möchte mich erkundigen wie es sich verhält, wenn man einen Kleinbetrieb im Tiefbau/Straßenbau übernehmen soll. Welche Kriterien sind zu erfüllen? Brauche ich eine Ausführungsberechtigung und noch einiges mehr?

Antwort

Wenn Sie einen Betrieb übernehmen möchten, der im Straßenbauer-Handwerk tätig ist, benötigen Sie oder ein Angestellter die abgeschlossene Meisterprüfung oder einen gleichwertigen Abschluss in dem entsprechenden Handwerk. Ein gleichwertiger Abschluss kann beispielsweise eine passende Ausnahmebewilligung gem. § 8 HwO (Handwerksordnung) oder ein passender Hochschulabschluss mit einschlägigem Studienschwerpunkt sein.

Da Sie einen Betrieb übernehmen möchten, empfehle ich Ihnen, bei der örtlich zuständigen Handwerkskammer die betriebswirtschaftliche Beratung zu kontaktieren. Dort sollten Sie sich die Gegebenheiten der Betriebsübernahme im Handwerk ausführlich erläutern lassen. Die Beratungsgespräche sind in der Regel kostenlos. Dabei können dann auch u.a. die rechtlichen Grundlagen bzw. die Erfolgsaussichten für die Übernahme prüfen lassen.

Online die für Ihren Bereich zuständige Handwerkskammer.

Quelle: Ulrich Engelhardt
STARTERCENTER NRW Düsseldorf
bei der Handwerkskammer
Januar 2019

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