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Textilreinigung übernehmen: Voraussetzungen?

Frage

Welche Voraussetzungen (Qualifikation) müssen für die Gründung oder Übernahme einer Textilreinigung (Maschinen etc. vorhanden) erfüllt werden? Welche Genehmigungen werden für eine Gründung benötigt?

Antwort

Für den Beruf als Textilreiniger/in ist im Allgemeinen kein bestimmter Schulabschluss erforderlich, jedoch wird meistens zumindest ein Hauptschulabschluss vorausgesetzt. Die Ausbildung erfolgt in der Regel dual über eine Dauer von drei Jahren. Während in der Berufsschule physikalische und chemische Prozesse des Waschens näher betrachtet werden, lehrt der Ausbildungsbetrieb unter anderem die Bedeutung von qualitätssichernden und hygienischen Maßnahmen. Von Vorteil ist es, wenn Sie bereits Kenntnisse von technischen und chemischen Abläufen besitzen und über eine sorgfältige Arbeitsweise verfügen. Auch ein gewisses Umweltbewusstsein wird in dieser Branche gerne gesehen.

Bezüglich der Genehmigungen ist zu sagen, dass bei Übernahme einer Textilreinigung beim zuständigen Gewerbeamt eine Ummeldung erfolgen muss. Im Falle einer Gründung muss dort ein Gewerbe beantragt werden. Daraufhin wird Ihnen automatisch ein Anmeldeformular für eine pflichtmäßige Mitgliedschaft bei der Handwerkskammer Hessen zugesendet. Trotzdem ist zu empfehlen, sich vorweg dort zu melden und über Einzelheiten genauer zu informieren. Zu bedenken sind nämlich unter anderem eine geeignete Standortwahl, Ausstattung, Konkurrenzsituation, Leistungsspektrum, Spezialisierung (beispielsweise auf Geschäfts- oder Privatkunden), Werbungsmaßnahmen etc.

Besonders wichtig ist in dieser Branche zudem eine Betriebshaftpflichtversicherung für den Fall eines versehentlichen Schadens an Kleidungsstücken. Auch bei kleineren Mängeln sollten Sie sich Gedanken zu einer Entschädigung der Auftraggeber machen, um sie als zukünftige Kunden nicht zu verlieren.

Des Weiteren kann ich empfehlen, Ihr Geschäftsvorhaben auch noch einmal mit einem Experten (z.B. Unternehmens- oder Steuerberater) durchzusprechen, um die Erfolgsaussichten und die Rentabilität Ihres Vorhabens besser beurteilen zu können.

Abhängig von Ihrer persönlichen Situation sowie von Ihrem Standort haben Sie ggf. auch Anspruch auf Fördermittel (siehe hierzu http://www.existenzgruender.de/DE/Weg-in-die-Selbstaendigkeit/Finanzierung/Foerderprogramme/inhalt.html). Als erste Anlaufstelle kann Ihnen hier Ihre zuständige Handwerkskammer weiterhelfen.

Quelle: Benedikt Glück
Dr. Schauer Steuerberater-Rechtsanwälte PartG
Mitglied der Steuerberaterkammer München und Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München
März 2017

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