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Reitschule verpachten: Pächter wird Einzelunternehmer?

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Frage

Ein gemeinnütziger Reitverein beabsichtigt die operative Betriebsführung für den Schulbetrieb und private Einstaller an einen selbständigen Reitlehrer zu verpachten. Damit ist auch die Übernahme des für diesen Bereich tätigen Personals verbunden. Kann der Pächter diese Aufgabe als Einzelunternehmer übernehmen?

Antwort

Selbstverständlich kann der Reitlehrer diesen Bereich als Einzelunternehmen betreiben - das bedeutet ja lediglich, dass eine einzelne Person ein Unternehmen betreibt und keine andere Rechtsform gewählt hat. Es ist unabhängig davon, ob diese Person Mitarbeiter beschäftigt - das ist ihr völlig freigestellt.

Ob ein solcher Betrieb, wie skizziert, sinnvoll als Einzelunternehmen geführt werden sollte, ist natürlich nicht einzuschätzen. Empfohlen wird daher dringend, dass dieser Reitlehrer sich qualifiziert bei einem Steuer- und ggf. Rechtsberater informieren lässt.

Quelle: Achim Brueser
Unternehmensberater CMC/BDU
Mai 2016

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