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Laden-Geschäft übernehmen: Namen der Vorgänger behalten?

Frage

Ich werde ein bestehendes Laden-Geschäft in meinem Ort übernehmen. Der jetzige Besitzer geht in Rente. Ich werde das Geschäft als Einzelbetrieb führen und meine Frau bei mir anstellen. Da es ein etabliertes Geschäft im Ort ist, werden wir den Namen der Vorgänger behalten. Was ist dabei zu beachten? Reicht es beim Firmenlogo, Rechnungen usw. mich als Inhaber dazu zu fügen?

Antwort

Wenn Sie hier ein "Einzelunternehmen" übernehmen (also im Zuge des Kaufes von materiellen und immateriellen Vermögenswerten als Assetdeal), muss Ihnen der Verkäufer alle diesbezüglichen Gegenstände und bisherige Rechte im Rahmen eines Kaufvertrages bzw. ggf. auch als Nutzungsüberlassungsvertrag verkaufen und/oder Ihnen hieran die Rechte einer Fortführung einräumt.

Wichtig ist hierbei, dass Sie wirklich an "allen relevanten" gekauften (dinglichen) Gegenständen und (immateriellen) Rechten, die Sie für die Geschäftsfortführung benötigen, eine kaufvertragliche Grundlage vom Vorbesitzer erwerben.

Beachten Sie auch, das alle vom Vorbesitzer abgeschlossene Verträge mit Dritten (Kunden, Lieferanten, Vermietern, sonstigen Dienstleistern, sonstigen Dritten) nicht automatisch auf Sie, als Käufer, übergehen, da hier jeweils eine ausdrückliche Zustimmung (des Dritten) bzw. eine neue Vertragsgrundlagen mit Ihnen, als Käufer, erforderlich ist.

Also zwingend einen diesbezüglich erfahrenen Unternehmensberater / Rechtsanwalt einschalten / beauftragen, wenn Sie selbst hier nicht über diesbezüglich sehr fundierte Erfahrungen verfügen, wie derartige Vertragskonstellationen etc. rechtssicher gestaltet werden müssen.

Quelle:
Dipl.-Betriebswirt Bernd Rüegg (CMC/BDU e.V.)
Geschäftsführender Gesellschafter der M+A Rüegg Mittelstandsberatung GmbH
Certified Management Consultant (BDU e.V.)
Dezember 2014

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