Antwort
Mit diesen sehr knappen Informationen und ohne Kenntnis der gesamten Zusammenhänge ist die Beantwortung schwierig. Stellen Sie sich einmal selbst die Frage, was ein \'Kleinbetrieb\' denn überhaupt wert ist, der Altlasten in Form von Rechtstreitigkeiten und Verbindlichkeiten mit sich schleppt. Da es um ein Handwerks-Unternehmen geht, würden Sie bei einer vollständigen Übernahme zusätzlich auch noch Gewährleistungsansprüche bisheriger Auftraggeber übernehmen. Zusätzlich zu klären wäre, ob noch Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten bestehen, ob Steuern und Abgaben, evtl. Sozialversicherungsbeiträge vollständig bezahlt sind u.v.m.
Die Vermögenswerte des Betriebes und die Ertragskraft (Gewinne der Vergangenheit, Prognose der Zukunft) müssten gegenüber all dem deutlich überwiegen, um eine Übernahme zu rechtfertigen.
Die Möglichkeit, nur werthaltige Vermögensbestandteile einzeln aus einem Unternehmen herauszulösen, ist juristisch ein "asset deal": Sie würden dem Inhaber dabei einzelne Werte (assets) abkaufen, die Sie für Ihren Neustart brauchen: Geräte, Werkzeuge, Fahrzeug o.ä., außerdem einen Kundenstamm (wenn vorhanden).
Selbst dabei bleibt aber das Risiko der Haftung für Altverbindlichkeiten nach § 25 HGB - denn im Kern würden Sie ja wohl das gleiche Geschäft weiterbetreiben, wie der jetzige Inhaber und da gibt es höchstrichterliche Rechtsprechung, die diese Haftung für alte Verbindlichkeiten bekräftigt, selbst wenn Sie die Firmierung abändern.
Aus meiner Sicht finden Sie also auch auf diesem Weg keine Lösung für Ihr Problem.
Bitte holen Sie sich aber unbedingt juristische Unterstützung an die Seite, wenn eine Übernahme nach Ihrer Einschätzung trotzdem mehr Sinn macht als ein unbelasteter Neustart!
Quelle:
Joachim Brüser
Unternehmensberater CMC/BDU
Januar 2013