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Keine Ausbildung: väterlichen Baubetrieb übernehmen?

Frage

Ich bin Anfang 20 Jahre, habe einen Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene Ausbildung zum Hotelfachmann. Aktuell bin ich als Personaldisponent in Vollzeit beschäftigt. Mein Vater ist ausgebildeter Maurer mit Meistertitel und seit einigen Jahren hauptsächlich im Baunebengewerbe (Haus-, Garten-, Hof-Service) selbständig tätig. Ich möchte gerne bei ihm einsteigen, weil mir seine Tätigkeiten großen Spaß machen. Allerdings habe ich keinerlei Ausbildung. Meine Frage: Was muss ich tun, um früher oder später das Unternehmen meines Vaters selbständig führen zu dürfen? Ist dies ohne zeitraubende Ausbildungen überhaupt möglich? Über eine Auflistung der Möglichkeiten und Wege - sofern vorhanden - würde ich mich sehr freuen!

Antwort

Zunächst einmal sollten wir folgendes unterscheiden: Benötigen Sie eine "spezielle" Aus- oder Weiterbildung zur Ausübung der von Ihnen beschriebenen Tätigkeiten (Haus-, Garten und Hofservice)? Und: Ist eine freiwillige Aus- bzw. Weiterbildung zur Führung eines Unternehmens sinnvoll?

Zu Frage 1 ist die Antwort klar: Zur Ausübung der von Ihnen beschriebenen Tätigkeiten benötigen Sie keine gesetzliche vorgeschriebene und nachzuweisende Weiterbildung. Anders sieht es aus, wenn Sie das ebenfalls von Ihnen erwähnte Handwerk "Maurer und Betonbauer" ausüben möchten. Dazu benötigen Sie - wie Ihr Vater - einen Nachweis zur Eintragung in die Handwerksrolle. Dies ist grundsätzlich durch die erfolgreich abgelegte Meisterprüfung im entsprechenden Handwerk (hier: Maurer) möglich.

Frage 2 ist schwierig zu beantworten. Wie bei Antwort der Frage 1 erwähnt, benötigen Sie zur Ausübung des Haus-, Garten- und Hofservices keine besonderen Nachweise. Sie sollten jedoch überlegen, ob Sie selbst nicht entsprechende Fortbildungen im kaufmännischen, rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Bereich absolvieren sollten. Die vorgenannten Kenntnisse sind für eine selbstständige Tätigkeit unerlässlich, aber eben nicht zwingend. Die Entscheidung für eine entsprechende Weiterbildung sollten Sie selbst fällen. Solch eine Fortbildung kann übrigens nie schaden - auch wenn Sie keine selbstständige Tätigkeit anstreben, sondern als Angestellter oder Arbeiter evtl. eine leitende Stellung in einem Unternehmen wahrnehmen möchten.

Quelle: André-Alexander Maaß
Handwerkskammer Düsseldorf
Dezember 2015

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