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Interne Nachfolge: Ab wann Einsicht in bestehende Arbeitsverträge?

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Frage

Zum 01.01.2014 plane ich die Nachfolge in einem Dienstleistungsunternehmen anzutreten, bei dem ich bisher Mitarbeiter bin. Neben mir sind weitere zwölf Mitarbeiter im Unternehmen angestellt.

Meine Frage: Bestehen gesetzliche Regelungen, ab welchem Zeitpunkt ich Einsicht in die bestehenden Arbeitsverträge - insbesondere zu den Punkten Wochenstunden und Gehalt - nehmen kann, um aufbauend auf diesen Informationen den Businessplan zur Finanzierung des Kaufpreises gestalten zu können? Welche gesetzlichen Regelungen stehen dem evtl. entgegen?

Antwort

Es gibt keine gesetzliche Regelung, ab wann Sie Einblick in Anstellungsverträge (und andere Unterlagen des Unternehmens) nehmen dürfen - das ist u.a. die Basis für Ihre Entscheidung zur Übernahme des Unternehmens! Sie werden ja nicht eine Übernahme "im Blindflug" planen - daher gehört die Einsicht in Jahresabschlüsse und aktuellen Auswertungen, sowie deren Analyse und Prüfung, und natürlich die Einsichtnahme in jede Art von bestehenden Verträgen zur Grundlage Ihrer generellen Entscheidung bzgl. der Übernahme. Außerdem kann das maßgeblich Einfluss auf einen Kauf- / Übernahmepreis oder vergleichbaren Regelungen (Rentenzahlung, Pacht etc.) haben.

Falls der jetzige Inhaber bisher eine Einsichtnahme mit der Begründung verweigert, dem stünden "gesetzliche Regelungen" entgegen, seien Sie bitte äußerst vorsichtig. Ich als Außenstehender müsste in diesem Fall sofort annehmen, dass ggf. wichtige Sachverhalte verschleiert bzw. verschwiegen werden sollen.

Quelle:
Joachim Brüser
Unternehmensberater CMC/BDUApril 2013

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